Weitere Bundesländer ordnen Stallpflicht wegen Geflügelpestausbruchs an

Wegen der Geflügelpest ordnen Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und andere Regionen die Stallpflicht an. Geflügelpest kann auch beim Menschen Erkrankungen auslösen.
Titelbild
Legehennen der Gattung "Lohmann braun" drängen sich in ihrem Stall auf einem Geflügelhof in Eppingen bei HeilbronnFoto: AP Photo/Thomas Kienzle
Epoch Times10. November 2016

Wegen der Ausbreitung von Geflügelpesterregern haben mit Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg zwei weitere Bundesländer eine allgemeine Stallpflicht zum Schutz ihrer Nutztierbestände angeordnet. Mecklenburg-Vorpommern verkündete den Schritt am Donnerstag, nachdem hochpathogene Vogelgrippeviren des Typs H5N8 in einer toten Ente von der Ostseeinsel Riems nachgewiesen worden war. Die schleswig-holsteinischen Behörden meldeten derweil erste Infektionsverdachtsfälle aus einem Geflügelbetrieb.

Nach Angaben des Kieler Umweltministeriums verendeten 18 Puten in einem kleinen Geflügelhof im Osten des Bundeslands. Bei ersten Tests wurden Viren des Typs H5 nachgewiesen, eine genauere Bestimmung der Variante stand zunächst aber noch aus.

„Das ist eine schlechte Nachricht, angesichts der hohen Aggressivität des Virus war eine solche Entwicklung aber zu erwarten“, erklärte Landesumweltminister Robert Habeck (Grüne) in Kiel. Er habe am Donnerstag dem Bundeslandwirtschaftsministerium die Lage geschildert, Bund und Bundesländer seien „in enger Abstimmung über die notwendigen Krisenmaßnahmen“. Die Behörden versuchten unter Hochdruck, die Ausbreitung einzudämmen.

Landesweite Stallpflicht in Schleswig-Holstein, Hamburg und weiteren Regionen

Nach H5N8-Nachweisen in verendeten Wasservögeln an Seen rund um die Stadt Plön hatte Schleswig-Holstein bereits am Dienstag eine landesweite Stallpflicht sowie weitere Gegenmaßnahmen wie die Einrichtung von Sperrbezirken rund um die Fundorte angeordnet. Baden-Württemberg richtete örtliche Stallpflichtzonen rund um den Bodensee an, nachdem der für Vögel aller Art hochgradig tödliche Erreger auch dort in Enten aufgetaucht war.

In Hamburg hatte die Anordnung der Stallpflicht nach Angaben der Gesundheitsbehörde dagegen zunächst nur vorsorglichen Charakter. Auch die regionalen Behörden in den stark von der Geflügelhaltung geprägten ostniedersächsischen Landkreisen Emsland, Grafschaft Bad Bentheim und Cloppenburg reagierten inzwischen und ordneten vorbeugend Stallpflicht an. Ihren Angaben nach werden dort insgesamt fast 58 Millionen Tiere gehalten.

Infektionen mit H5N8 breiten sich derzeit anscheinend europaweit unter wildlebenden Wasservögeln aus, mutmaßlich in Verbindung mit dem verstärkten Vogelzug zu Beginn des Winters. Dem für Tiergesundheit zuständigen bundeseigenen Friedrich-Löffler-Institut zufolge trat der Erreger auch in Österreich, der Schweiz, Ungarn und Polen auf.

Vogelgrippe kann auch beim Menschen Erkrankungen auslösen

Vogelgrippe wird von verschiedenen Subtypen des Influenza-A-Virus ausgelöst, die sich hinsichtlich ihrer Aggressivität und Ansteckungsfähigkeit aber unterscheiden. Experten sprechen nur bei den hochpathogenen Varianten von der Geflügelpest. Epidemien können in Geflügelbetrieben verheerend wüten und große Schäden anrichten. Erreger des Typs H5N8 befielen unter anderem bereits 2014 etliche Tierhaltungen in europäischen Staaten.

Bestimmte Vogelgrippestämme können auch bei Menschen schwere Erkrankungen auslösen – vor allem der gefürchtete Subtyp H5N1, dem schon mehr als 400 Menschen erlagen, aber auch der Typ H7N9. H5N8 gehört nach dem bisherigen Kenntnisstand allerdings nicht dazu.

Schleswig-Holstein meldete am Donnerstag zudem auch einen weiteren Verdachtsfall aus dem Landkreis Segeberg. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde bestätigte sich die Existenz von H5N8-Erregern in toten Enten. Auch von den Plöner Seen würden täglich weitere tote Wildvögel gemeldet. Exakte Zahlen dazu lagen dem Umweltministerium jedoch nicht vor. (afp)

 

 



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