Gericht: Bundesamt muss über Asylanträge von Flüchtlingen entscheiden

Das Bundesamt habe "ohne zureichenden Grund" nicht in angemessener Frist über die 2014 und 2015 gestellten Asylanträge entschieden, urteilte das Gericht am Freitag einer Sprecherin zufolge.
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Migranten in DeutschlandFoto: CHRISTOF STACHE/Getty Images
Epoch Times21. Oktober 2016

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Gerichtsurteils über die Asylbegehren von zwei Syrern zu entscheiden. Das Bundesamt habe „ohne zureichenden Grund“ nicht in angemessener Frist über die 2014 und 2015 gestellten Asylanträge entschieden, urteilte das Gericht am Freitag einer Sprecherin zufolge. (Az. 17 K 3177/15, 17 K 7566/15)

Die beiden Syrer hatten demnach im November 2014 beziehungsweise im April 2015 in Deutschland Asyl beantragt. Bescheide über den Ausgang ihrer Asylverfahren erhielten sie nicht und erhoben deshalb Untätigkeitsklagen, denen das Düsseldorfer Gericht nun teilweise stattgab.

Die Zahl solcher Klagen von Asylbewerbern hatte in den vergangenen Monaten bundesweit drastisch zugenommen. Gegen die Düsseldorfer Urteile kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden. (afp)



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