Gerichtsentscheidung: „Rundfunkbeitrag kann nicht bar bezahlt werden“

Der Rundfunkbeitrag könne nicht bar bezahlt werden, entschied heute das Oberlandesgericht Stuttgart. Eine elektronische Überweisung an den SWR sei "zweckmäßig, verhältnismäßig und angemessen, um das Massengeschäft der Beitragseinziehung zu organisieren", so das Gericht.
Titelbild
Der Rundfunkbeitrag darf nicht bar bezahlt, sondern muss überwiesen werden (Symbolbild).Foto:  Caroline Seidel/Illustration/dpa
Epoch Times3. Juli 2017

Der Rundfunkbeitrag kann nicht bar bezahlt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, dass eine entsprechende Regelung in der Beitragssatzung des Südwestrundfunks (SWR) „in wirksamer Weise eine Barzahlung“ ausschließe. Die Antragstellerin in dem Verfahren hatte vergeblich versucht, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen.

Sie argumentierte laut Gericht, dass Paragraf zehn der Beitragssatzung gegen höherrangiges Recht verstoße. In dem Paragrafen wird festgelegt, dass die Beiträge auf ein Konto der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingehen müssen.

Das OLG Stuttgart entschied nun, dass der SWR berechtigt sei, dabei Barzahlungen auszuschließen. Die entsprechende Regelung sei „zweckmäßig, verhältnismäßig und angemessen, um das Massengeschäft der Beitragseinziehung zu organisieren“.

Das Gericht ließ auch keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Zudem will es den Fall nicht dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen.

Die Pflicht dazu entfalle, „wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt“. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion