Gerichtsurteil: Deutscher Pass und zwei Ehefrauen sind erlaubt

Wer gegen das Verbot der Mehrehe verstoße, sei noch kein Verfassungsfeind, urteilten die Richter des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim. Geht es nach ihnen, darf ein Syrer mit zwei Ehefrauen seine deutsche Staatsbürgerschaft behalten.
Epoch Times29. August 2017

Ein prekärer Fall beschäftigte das Oberste Verwaltungsgericht in Mannheim. Es ging um einen Syrer mit deutscher Staatsbürgerschaft, der mit zwei Frauen verheiratet ist. Nachdem dies herauskam, hatte die Stadt Karlsruhe seine Einbürgerung rückgängig gemacht. Die Begründung der Stadt: Die Mehrehe verstoße gegen die in Artikel 1 garantierte Menschenwürde.

Eine „völlig singuläre Rechtsauffassung“ urteilten nun die Richter des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim. Wer gegen das Verbot der Mehrehe verstoße, sei deshalb noch kein „Verfassungsfeind“.

Hintergrund: Der heutige 36-jährige Kurde kam 1999 nach Deutschland zum studieren und arbeitete seit 2008 als Bauingenieur, berichten die „Stuttgarter Nachrichten“. Noch im selben Jahr heiratete er eine Deutsche und beantragte die deutsche Staatsbürgerschaft. Den Einbürgerungstest absolvierte er mit voller Punktzahl, im Oktober 2010 wurde ihm die Einbürgerungsurkunde überreicht.

2010, 2013 und 2015 kamen drei Kinder zur Welt. Wie jetzt herauskam, erkannte er 2012 auch eine Vaterschaft für ein in Damaskus geborenes Kind an. Der Mann hatte nur sieben Wochen nach einer Hochzeit in Deutschland in Syrien eine weitere Frau geheiratet. Die Stadt Karlsruhe warf ihm nun vor, bei seinen Angaben unvollständige Aussagen gemacht zu haben und widerrief umgehend seine Einbürgerung.

Der VGH lässt in seinem Urteil offen, ob der Syrer, der nun dagegen geklagt hatte, seine Einbürgerung auf einer arglistigen Täuschung gegründet hatte, heißt es. Im Antragsformular sei zwar lediglich nach „früheren Ehen“ und nicht nach „weiteren Ehen“ gefragt worden. Die Richter der Vorinstanz lägen allerdings nicht falsch, wenn sie meinten, dass eine Zweitehe hier „erst recht“ hätte angegeben werden müssen. Dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei, sehe der VHG aber nicht so.

Besondere Umstände

In der Urteilsverkündung wurden zudem die besonderen Umstände im Falle des Syrers geltend gemacht. Demnach habe der Kläger seine Cousine geheiratet, weil sein Verhältnis mit ihr aus dem Jahre 2006 aufgeflogen sei. Nur so habe er sie vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können. Sein muslimischer Glaube lasse eine Mehrehe für Männer zu. Allerdings könne er sich nicht vorstellen, einer von mehreren Ehemännern zu sein.

Mittlerweile lebt die zweite Frau auch in Karlsruhe, jedoch in einer eigenen Wohnung und mit Einverständnis der Erstfrau. Eheliche Kontakte gebe es nicht, heißt es weiter.

Die Stadt Karlsruhe legte bereits Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses genehmigte den Antrag, da es die „Klärung dieser Rechtssache im Interesse der Allgemeinheit und Einheitlichkeit für grundsätzlich bedeutend“ halte.

(mcd)



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