Gerichtsurteil: Muss Facebook das Profil der Tochter freigeben, wenn sie gestorben ist?

Muss Facebook die Zugangsdaten freigeben, wenn jemand gestorben ist? Eine 15-Jährige starb, die Eltern klagten.
Titelbild
Trauerkränze in der Aussegnungshalle am Münchner Nordfriedhof (Symbolbild)Foto: Tobias Hase/dpa
Epoch Times30. Mai 2017

Im Erbrechtsstreit um den Zugang zum Facebook-Konto einer verstorbenen 15-Jährigen will das Kammergericht Berlin am Mittwoch (11.00 Uhr) eine neue Entscheidung verkünden.

Nachdem eine vom Gericht angeregte außergerichtliche Einigung zwischen dem Internetkonzern und der klagenden Mutter nicht zustande kam, muss nun das Gericht entscheiden, ob Facebook die Zugangsdaten zu dem Profil des Mädchens freigeben muss. Diese war vor eine U-Bahn geraten und gestorben.

Da die Umstände des Todes unklar blieben, hoffen die Eltern darauf, über die Facebook-Seite Hinweise auf mögliche Suizidabsichten zu bekommen.

In einem ersten Prozess sprach das Gericht den Eltern als Erben des Mädchens ein Recht auf die Zugangsdaten zu. Facebook erkannte dieses Urteil aber nicht an. (afp)



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