Glaubensübertritt als Garant für Asyl?: Volker Beck kritisiert die Ablehnung von zum Christentum konvertierter Migranten

Der Grünen-Politiker Volker Beck kritisiert die Ablehnung von zum Christentum konvertierter Migranten. So würden die Schutzsuchenden aus Staaten stammen, "in denen die Konversion vom Islam zu einer anderen Religion mit teilweise langjährigen Freiheitsstrafen oder gar der Todesstrafe bestraft" werde.
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Eine Taufe eines Migranten in Berlin.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times8. August 2017

Das Bundesinnenministerium hat die Asylpraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Flüchtlingen, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind, verteidigt.

„Allein der Glaubensübertritt führt in der Regel nicht zu einer begründeten Verfolgungsfurcht“, schreibt Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) in einem Brief an den Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck, über den das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) berichtet. Beck hatte Krings zuvor in einem Schreiben über mehrere Fälle informiert, in denen das BAMF Asylanträge von Konvertiten abgelehnt habe, obwohl bekannt gewesen sei, wie der Abgeordnete ausführt, „dass sich die Betroffenen nach ihrer Ankunft in Deutschland taufen lassen haben und in einer Gemeinde engagieren“.

Dabei, so Beck, würden die Schutzsuchenden aus Staaten stammen, „in denen die Konversion vom Islam zu einer anderen Religion mit teilweise langjährigen Freiheitsstrafen oder gar der Todesstrafe bestraft“ werde. Beck hatte laut Zeitung zuvor beim BAMF in mehreren Briefen gegen die Ablehnungsbescheide interveniert. Das Blatt beruft sich auch auf acht Bescheide des BAMF, in denen die Behörde die Asylanträge von christlichen Iranern und Afghanen ablehnt.

Die Ablehnungsbescheide ergingen zwischen August 2016 und Mai 2017. Laut Krings kommt es bei der Überprüfung der Asylanträge insbesondere auf die „Ernsthaftigkeit der Ausübung der neuen Religion“ an. Aufgabe der Kirche sei es, dies vor einer Taufe zu prüfen. Das BAMF hingegen müsse eine Prognose treffen, „ob der Antragsteller seinen neu angenommenen Glauben in einer Verfolgung auslösenden Art und Weise leben wird“.

Dabei sei der Asyl-Entscheider „nicht an die Beurteilung der Kirche gebunden, der Taufe des betroffenen Asylbewerbers liege eine ernsthafte und nachhaltige Glaubensentscheidung zugrunde“. Dies sei auch in einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von August 2015 „ausdrücklich festgehalten“, so Krings.

Das BAMF räumt in dem Briefwechsel mit Beck teilweise „Mängel“, „Unzulänglichkeiten“ und „nicht ausreichend geklärte Fragen“ bei der Bearbeitung von Asylverfahren ein. Dies führte bei einigen bereits abgelehnten Asylbewerbern zu erneuten Anhörungen. In anderen Fällen sind Klagen gegen abgelehnte Bescheide bei den Gerichten anhängig.

Beck kritisierte die Asylpraxis scharf: „Im Umgang mit Asylsuchenden, die zum Christentum konvertiert sind, schlampt das BAMF ohne Ende“, sagte er dem „Handelsblatt“. Seit Monaten würden „offensichtlich rechtswidrige Entscheidungen“ getroffen. Damit drohe den Betroffenen die Abschiebung in Verfolgerstaaten, in denen Glaubenswechsel mit langer Haft oder dem Tod bestraft würden. (dts)



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