Gratisflug-Programm von Air Berlin wird untersucht: 200 Prominente, Journalisten, Partner durften kostenlos um die Welt fliegen

"Die Gewährung von Vorteilen kann gegenüber Geschäftspartnern, Amtsträgern und Medienvertretern als Vorteilsgewährung oder Bestechung angesehen werden. Solche Korruptionshandlungen sind strafbar! Ein einzelner Freiflug kann als Korruption gewertet werden!," heißt es in der "Entscheidungsvorlage Flugvergünstigungen" vom 5. März 2012.
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Air Berlin.Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times28. Oktober 2017

Im Zuge des Insolvenzverfahrens untersucht Air Berlin das Gratisflug-Programm der Fluglinie. Über Jahre verteilte die Airline sogenannte „Counter Cards Premium Plus“ (CCPP), schreibt die „Bild am Sonntag“. Damit waren rund 200 Prominente, Journalisten und Geschäftspartner berechtigt, kostenlos mit Air Berlin um die Welt zu fliegen.

Auf der Liste „CCPP-Inhaber“ stehen laut BamS zahlreiche bekannte Fernsehleute, Schauspieler und ein Ex-Tennisprofi. Dazu kommen etliche Unternehmenslenker. Der langjährige Vorstandschef Joachim Hunold hatte das „CCPP“-Programm eingeführt. Sein Nachfolger Hartmut Mehdorn stoppte Ende 2011 die Gratisflüge und ließ die Vergünstigungen intern untersuchen. Dabei tauchte unter anderem ein Korruptionsverdacht auf.

So heißt es in der „Entscheidungsvorlage Flugvergünstigungen“ vom 5. März 2012: „Die Gewährung von Vorteilen kann gegenüber Geschäftspartnern, Amtsträgern und Medienvertretern als Vorteilsgewährung oder Bestechung angesehen werden. Solche Korruptionshandlungen sind strafbar! Ein einzelner Freiflug kann als Korruption gewertet werden!“

Das „CCPP“-Programm bescherte Air Berlin auch Ärger mit dem Finanzamt. In einem internen Rechtsgutachten heißt es: „Aufgrund von Anfragen des Finanzamtes für Körperschaften IV in Berlin und des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Düsseldorf hat die Air Berlin verschiedene Sachverhalte festgestellt, die die Gewährung von Vorteilen unterschiedlichster Art an Geschäftspartner, Amtsträger, Abgeordnete und weitere Personen betrifft.“ Die Nutzung der „CCPP“-Karte etwa stellte einen geldwerten Vorteil dar, der einkommenssteuerpflichtig ist.

Nach BamS-Informationen zahlte Air Berlin einen pauschalen Betrag an die Finanzämter nach, um die Verfahren zu beenden. „Wir hatten Angst, dass Staatsanwälte und Steuerfahnder bei uns einmarschieren“, so ein Air-Berlin-Manager zu BamS. Laut Hunolds Darstellung seien die Karteninhaber als „Markenbotschafter“ tätig gewesen, für die genutzten Tickets habe es „eine Pauschalversteuerung seitens Air Berlin“ gegeben. (dts)



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