Großkonzerne entziehen sich den Steuern gekonnt: Schäuble bringt Gesetz gegen Steuerschlupfloch ins Kabinett

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will offenbar mit dem Schließen eines bei Großkonzernen beliebten Steuerschlupflochs jährlich rund 30 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen erzielen.
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GeldbündelFoto: AFP/GettyImages
Epoch Times23. Januar 2017

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will einem Medienbericht zufolge mit dem Schließen eines bei Großkonzernen beliebten Steuerschlupflochs jährlich rund 30 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen erzielen.

Das geht aus dem Entwurf für ein Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen hervor, der der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe) vorliegt. Der Gesetzentwurf soll demnach am kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.

Dabei gehe es um die Errichtung einer so genannten Lizenzschranke. Mit ihr soll verhindert werden, dass Unternehmen Einnahmen aus der Vergabe von Lizenzen oder Nutzung von Patenten zu einem deutlich geringeren als dem regulären Satz versteuern. So fallen etwa in Malta auf Lizenzeinkünfte gar keine Steuern an.

Nach dem Gesetzentwurf sollen nun ab dem kommendem Jahr konzerninterne Ausgaben für Patente, Lizenzen, Konzessionen und Markenrechte steuerlich nicht mehr den Gewinn in Deutschland mindern können, wenn diese Zahlungen beim Empfänger im Ausland nicht oder nur sehr gering besteuert werden, berichtete die Zeitung.

Die Empfänger seien häufig so genannte Lizenz- oder Patentboxen in anderen Ländern, die diese Lizenzeinnahmen gar nicht oder nur niedrig besteuern. So ist es ein bei Unternehmen beliebter Steuertrick, über Lizenzgebühren Gewinne in solche Länder zu verlagern, wo sie niedrig besteuert werden. Neben Malta ist dies etwa in den Niederlande, Belgien oder die Schweiz der Fall.

Schäuble erachte es als unfair, wenn die niedrigen Steuersätze für Patentboxen nicht an die Bedingung geknüpft wird, dass ihnen entsprechende Forschungsausgaben im selben Land gegenüber stehen, schreibt die Zeitung. „Steuern sollen dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfinden, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet“, heißt es demnach in dem Gesetzentwurf. (afp)



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