Grüne Ex-Ministerin wird Hochschulpräsidentin ohne Hochschulabschluss

Anfang des Jahres ist die ehemalige Mainzer Vize-Regierungschefin Eveline Lemke zur Präsidentin der privaten Hochschule in Karlsruhe bestellt worden. Sie habe zwar, wie es die Grundordnung verlangt, keinen Hochschulabschluss, aber im Falle der Grünen-Politikerin sei das alles rechtens.
Titelbild
Eveline LemkeFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times18. Januar 2017

Formal sei alles in Ordnung – aber höchst ungewöhnlich ist eine Hochschulpräsidentin ohne Hochschulabschluss offenbar schon. Die Grüne Ex-Ministerin Eveline Lemke leitet nun eine private Hochschule in Karlsruhe. Studiert hat sie nicht, doch alles rechtens, sagt das Wirtschaftsministerium.

Anfang des Jahres sei die ehemalige Mainzer Vize-Regierungschefin Eveline Lemke zur Präsidentin der privaten Hochschule in Karlsruhe bestellt worden, schreibt die „Stuttgarter-Zeitung“. Ein Vierteljahr später werde sie ihr Landtagsmandat niederlegen und nur noch Kreisparteichefin im heimischen Ahrweiler sein. Wie in der Politik werde sie auch als Hochschulchefin „Agent des Wandels“ sein, soll Lemke laut StZ geschrieben haben. Dabei werde „sicherlich meine grüne Handschrift sichtbar werden“.

Die Karlshochschule verkündet mit Lemke eine  „erfahrene Persönlichkeit“, die zum Profil der Institution als Heimat für „Grenzgänger und Querdenker“ passe. Einen wichtigen Aspekt in Lemkes Vita erwähnten sie allerdings nicht. Eigentlich verlange die Grundordnung der 2009 aus der Merkurakademie hervorgegangenen Schule mit 650 Studenten und etwa 20 Professoren, dass die Präsidentin dort entweder Professorin ist oder einen Hochschulabschluss besitzt und mehrere Jahre in leitenden Positionen tätig war, so StZ.

Letzteres träfe auf Lemke zu, aber einen Abschluss habe sie nicht. Ein Vordiplom in Wirtschaftswissenschaften und eine Vertiefung an der Fernuni Hagen kann die Politikerin vorweisen. Die Karlshochschule zeige sich aber flexibel. StZ: Senat und Hochschulrat hätten die neue Präsidentin entgegen der Grundordnung bestellt, „weil sie überzeugt sind, dass die Studien- und Lebensleistungen von Frau Lemke einem Hochschulabschluss äquivalent sind“.

Ein Verstoß gegen die Grundordnung berühre auch nicht die Förderung der Hochschule, die im vorigen Jahr 400 000 Euro vom Land erhalten habe sowie jährlich 360.000 Euro Geld aus dem Ausbauprogramm 2012 erhalte.

Im Ministerium habe man über weitere vergleichbare Fälle „leider keine Informationen“, man habe aber „auch nicht recherchiert“, so StZ. (mcd)



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