Gutachter sieht „kein relevantes Fehlverhalten“ von NRW-Behörden in Fall Amri

"Zwar erfolgte das behördliche Handeln nicht in jeder Hinsicht fehlerfrei, doch es wäre lebensfremd, einen derartigen Erwartungshorizont für menschliches Handeln aufzubauen", schrieb der Sondergutachter des Landes Nordrhein-Westfalen zum Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri, Bernhard Kretschmer.