Hamburg: Jeder zweite Asylbewerber macht sich jünger

Rund 41 Prozent aller untersuchten angeblich minderjährigen Asylbewerber an Hamburger Uniklinik Eppendorf waren volljährig. Dies ließ sich mithilfe einer zahnärztlichen Untersuchung oder dem Röntgen der Fingerknochen feststellen.
Epoch Times2. Februar 2018

Fast die Hälfte der an der Hamburger Uniklinik Eppendorf (UKE) untersuchten Asylbewerber, bei denen Zweifel bei der Altersangabe bestand, haben sich als volljährig entpuppt.

Das ergaben Röntgenuntersuchungen des Kiefers oder der Fingerknochen. „Das sind normale medizinische Untersuchungen, ohne dass dadurch bei uns irgendeine Aufregung entsteht“, äußerte Klaus Püschel, Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts am UKE, laut „Hamburger Morgenpost„. Die standardisierten Untersuchungsverfahren seien nicht aufwendig und könnten bundesweit erfolgen, verdeutlichte er.

Laut Sozialgesetzbuch ist die Innenbehörde bei Bedenken, ob ein Asylbewerber tatsächlich minderjährig ist, verpflichtet, ihn untersuchen zu lassen. Dazu ist allerdings die Zustimmung des Betroffenen erforderlich.

Wer sich weigert gilt als volljährig

Weigert sich der Asylbewerber, „dann gilt er für uns als volljährig“, erläuterte der Sprecher der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), Marcel Schweitzer, laut „Junge Freiheit“.

Im Jahr 2017 wurden an der UKE 96 zweifelhafte Fälle aus Hamburg untersucht. Zudem wurden auch Asylbewerber aus dem Umland und aus Berlin am UKE überprüft.

Untersuchungen liefern nur Altersspanne

Bei der Überprüfung findet in der Regel eine zahnärztliche Untersuchung, notfalls auch eine radiologische statt. Als Ergebnis wird den Behörden dann eine Altersspanne genannt, bei der die Behörden das jüngste Alter innerhalb der Spanne wählen.

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 wurden in Hamburg 2.572 Minderjährige aufgenommen. Bei 767 von ihnen bestand Zweifel über das tatsächliche Alter. Die Untersuchungen dieser Personen an der UKE ergab, dass 41 Prozent von ihnen volljährig waren.

Als volljähriger Asylbewerber gehen zahlreiche Sonderrechte verloren, so auch der generelle Schutz Minderjähriger vor Abschiebung. (er)

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