Hartz IV wird ab 2018 erhöht: 23 Cent pro Tag mehr für Alleinstehende – für Kinder gibt es 10 Cent pro Tag mehr

Alleinstehende Hartz IV-Empfänger erhalten ab Januar 23 Cent pro Tag mehr. "Wenn Geschwister - das eine Kind 6, das andere 8 - ihren Zugewinn in 2018 zusammenlegen, können sie sich täglich auf dem Schulweg beim Billigbäcker ein Brötchen kaufen und dieses geschwisterlich teilen", schreibt ein Leser bei Facebook.
Von 5. November 2017

Am 3. November stimmte der Bundesrat der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 zu. Ab dem 1. Januar 2018 erhalten damit Empfänger von Hartz IV mehr Geld:

Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende steigt auf 416 Euro im Monat – 7 Euro mehr als der Hartz-IV-Regelsatz 2017. Für Paare gibt es statt 368 Euro 374 Euro pro Partner.

Der Regelbedarf für Kinder bis zu 6 Jahren steigt um 3 Euro auf 240 Euro im Monat. Für die 6- bis 13-Jährigen gibt es 296 statt 291 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahre bekommen 316 statt 311 Euro.

23 Cent mehr pro Tag

Ein Leser bei Facebook errechnete, wie viel ein Hartz IV-Empfänger pro Tag nun mehr erhält:

  • Alleinstehende erhalten 23 Cent mehr pro Tag
  • In Beziehung lebende Paare bekommen 20 Cent pro Tag
  • Kinder bis 10 Jahre bekommen 10 Cent pro Tag
  • Kinder zwischen 7 und 17 Jahren 17 Cent mehr pro Tag.

Rechnung der Redaktion, Regelbedarf 2018. Quelle: http://www.bmas.de/DE/Presse

Ganz exakt gesagt:

  • Alleinstehende erhalten 23 Cent pro Tag ( 7 Euro mehr / 30 Tage)
  • Paare kommen auf 20 Cent pro Tag ( 6 Euro mehr / 30 Tage)
  • Teens zwischen 14 und 17 Jahre bekommen 17 Cent pro Tag ( 5 Euro mehr / 30 Tage).
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten 17 Cent pro Tag ( 5 Euro mehr / 30 Tage).
  • Kinder bis 6 Jahre kommen auf 10 Cent pro Tag ( 3 Euro mehr / 30 Tage).

Der Regelbedarf wird seit 2010 anhand der Preis- und Nettolohnentwicklung angepasst. Vorher orientierten sich die Leistungen an den Rentenanpassungen der Deutschen Rentenversicherung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ: 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09 – 09.02.2010) wurde festgelegt, dass jedoch die Preisentwicklung sowie die Löhne maßgeblich sind.

Die Preissteigerungen werden durch die Erhöhung des Regelbedarf erneut nicht aufgefangen.

Einige Reaktionen von Lesern

Die Zahl von 23 Cent pro Tag wird vielfach kommentiert. Eine kleine Auswahl (Quelle aller Zitate: LINK):

Frank R. „23 Cent pro Tag * 30 Tage * 4,3 Millionen Leistungsempfänger/innen

= 29.670.000,- pro Monat

= 356 Millionen pro Jahr.

Bekäme jede/r Empfänger/in monatlich 20 Euro zusätzlich ( = 66 Cent pro Tag), lägen die jährlichen Mehrkosten bei einer Milliarde und 32 Millionen.“

Stephan B. „Ein Paar bekommt 748 € zzgl. 316 € für ein Kind über 14. Das macht dann schon 1.064 € zzgl Kosten für die Miete und Mietnebenkosten, das sind nochmal so Pi mal Daumen 500 €. Gut, mit rund 1.600 € lässt es sich nicht wie Gott in Frankreich leben, aber leicht verdienen sich 1.600 € netto auch nicht.“

Bärbel S. „Diese Beschlüsse sind eine glatte Ohrfeige ins Gesicht der HartzIV Empfänger! Was sind z.B. 6,90 € im Monat mehr bei einer Preissteigerung von ca 30 bis 40%?“

Angela H. „Wenn Geschwister – das eine Kind 6, das andere 8 – ihren Zugewinn in 2018 zusammenlegen, können sie sich täglich auf dem Schulweg beim Billigbäcker ein Brötchen kaufen und dieses geschwisterlich teilen. ‚Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben.‘ “

Kinder und Hartz IV

Der Anteil der Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind, hat einen neuen Höchststand entwickelt, zeigte eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. So beziehen 14,6 Prozent der Kinder und Jugendliche in Deutschland Hartz IV.

Insgesamt leben rund 1,95 Millionen Kinder und Jugendliche in Familien, die SGB II beziehen – über 110.000 Kinder oder 0,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Die Autoren schreiben:

Die Ursache für diesen Anstieg ist in der jüngsten Einwanderungswelle zu finden.“

Und weiter:

Die Zahl der deutschen Kinder, die von Hartz IV leben müssen, nimmt hingegen seit etwa zwei Jahren ab. Dennoch hat der Löwenanteil der von Hartz IV betroffenen Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies zeigt sich auch darin, dass die SGB II-Quoten der Kinder in vielen Kreisen Ostdeutschlands – in denen es kaum Einwanderer gibt – weiterhin sehr hoch sind.“

Anteil der Kinder und Jugendliche, die Hartz IV beziehen (je dunkler die Farbe desto höher ist die Anzahl). Foto: screenshot / Studie https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_15_2017.pdf

Die Zahl ausländischer Kinder im System Hartz IV hat sich seit Dezember 2011 von 291.373 auf 583.639 ziemlich genau verdoppelt. Die Zahl der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit – ohne und mit Migrationshintergrund – in SGB-II-Haushalten ist dagegen seit Dezember 2011 um über 120.000 gesunken.

Die höchsten SGB II-Quoten unter Minderjährigen weisen Gelsenkirchen (41,0 Prozent), Bremerhaven (36,1 Prozent) und Halle an der Saale (34,3 Prozent) auf. Die Kreise mit den niedrigsten SGB II-Quoten liegen alle in Bayern: Pfaffenhofen an der Illm (2,2 Prozent), Eichstätt (2,3 Prozent) und Donau-Ries (2,5 Prozent).

Die hohen Hartz-IV-Quoten in vielen ostdeutschen Regionen zeigten, dass die Masse der bedürftigen Kinder deutsche Staatsbürger seien. „Unabhängig von Herkunft und Wohnort profitieren alle Kinder von einer starken, kostenlosen Bildungsinfrastruktur und einer fairen Ordnung am Arbeitsmarkt, die es ihren Eltern möglich macht, die Familie aus eigener Kraft zu finanzieren“, erklärt Eric Seils, einer der drei Autoren der Studie.

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