Im Prozess gegen terrorverdächtigen Jugendlichen in Halle wurde Haftbefehl erlassen

Im Prozess gegen einen terrorverdächtigen Jugendlichen aus Syrien hat das Landgericht Halle Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen. Dem Jugendlichen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.
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Vor Gericht (Symbolbild).Foto: Sebastian Willnow/Archiv/dpa
Epoch Times4. September 2017

Im Prozess gegen einen terrorverdächtigen Jugendlichen aus Syrien hat das Landgericht Halle Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen. Die Kammer begründete dies am Montag mit Fluchtgefahr. Es sei davon auszugehen, dass der nach eigenen Angaben 16-jährige Angeklagte seine Anschlagspläne nicht aufgegeben habe und diese nur durch eine Flucht umsetzen könne. Zudem wurde das Verfahren an den Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts abgegeben.

Dem Jugendlichen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Der Syrer war im Herbst 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist und soll mit der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sympathisieren. Der Prozess in Halle hatte Ende August unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen.

Der Angeklagte hat sich der Anklage zufolge seit seiner Einreise in die Bundesrepublik dem IS als sogenannter Schläfer zur Verfügung gestellt, indem er sich ernsthaft bereit gezeigt habe, in Berlin einen Terroranschlag zu begehen.

Ferner habe er Propagandamaterial des IS gesammelt und weitergeleitet. Darüber hinaus habe er sich im Internet eine Anleitung zum Bau eines Sturmgewehrs auf sein Handy heruntergeladen, mit der Absicht, damit einen Anschlag zu begehen.

Den Ermittlungen zufolge soll er sich in Chats auch erkundigt haben, wie man einen Sprenggürtel herstellen könne, ohne in Verdacht zu geraten.

Gegenüber einem verdeckt als Chatpartner arbeitenden Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz soll er offenbart haben, er sei nicht nach Deutschland eingereist, um hier zu leben, und auch nicht, um mit einem Messer einen oder zwei Menschen zu töten. Er plane vielmehr etwas Größeres.

Für Verfahren mit dem genannten Tatvorwurf sind demnach die Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte zuständig. Für die Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist dies der Staatsschutzsenat beim Oberlandesgericht des Landes Berlin.  (afp)



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