Jurist: Medienausschluss bei AfD-Parteitag verfassungswidrig

Der Staatsrechtler Wieland wirft der AfD einen Verfassungsbruch vor, falls sie Journalisten nicht zu ihrem Parteitag zulässt: „Das Vorgehen der AfD verstößt gegen das Grundgesetz“. Die AfD erklärte, sie werde Journalisten zum Landesparteitag nicht zulassen und hatte Pressetermine oder „separate Termine“ nach Anfrage angeboten.
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Das soll es beim Parteitag nicht geben: Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry wird nach dem Treffen mit dem Zentralrat der Muslime von Medienvertretern umringt.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times25. Juni 2016

Der Staatsrechtler Joachim Wieland wirft der AfD in Nordrhein-Westfalen einen Verfassungsbruch vor, falls sie Journalisten – wie angekündigt – nicht zu ihrem Parteitag zulässt.

„Das Vorgehen der AfD verstößt gegen das Grundgesetz“, sagte der Rektor der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem „Handelsblatt“.

Laut Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Diese politische Willensbildung vollziehe sich öffentlich. „Die Aufgabe der Medien ist es, diese Öffentlichkeit herzustellen“, sagte Wieland. Die Parteien könnten nur dann durch die Bürger demokratisch legitimiert werden, wenn diese auch über deren Programm und innere Ordnung informiert seien.

Die AfD hatte erklärt, sie werde Journalisten zum Landesparteitag am 2. und 3. Juli in Werl nicht zulassen und hatte ihnen lediglich zwei Pressetermine oder „separate Termine“ nach Anfrage angeboten.

Als Grund nannte die Partei „Interessen unserer Delegierten, Mitglieder und Förderer am Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte“. Dagegen hatte die Landespressekonferenz – ein Zusammenschluss von mehr als 120 landespolitischen Korrespondenten aus NRW – protestiert. (dpa)



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