Juristen warnen: CETA verstößt gegen Grundgesetz – Deutschland verliert Souveränität

Der Freihandelsvertrag mit Kanada, CETA, verstößt gegen das deutsche Grundgesetz, warnen Juristen und Menschenrechtler die deutsche Regierung. Das Prinzip des Rechtsstaates und der Grundsatz des gesetzlichen Richters würden unterlaufen. Es käme zu einem "Verzicht von Hoheitsrechten".
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Epoch Times18. April 2016

Der Freihandelsvertrag mit Kanada, CETA, verstößt gegen das deutsche Grundgesetz. Dieses Ergebnis wurde von der EU nach sechs Jahren Verhandlung durch juristische Vereine und Menschenrechtsorganisationen veröffentlicht, berichtet "Russia Today". Regierungen und Parteien werden von den Juristen aufgefordert den Vertrag nicht zu ratifizieren.

Das Freihandelsabkommen CETA ist laut Beurteilung von deutschen Juristen nicht grundrechtkonform. "Die in CETA vorgesehenen Schiedsgerichte (Tribunale) sollen ohne Bindung an Europäisches Recht, an das Grundgesetz (GG) und weitere deutsche Gesetze entscheiden können", so das Argument der sieben verschiedenen Vereinigungen von deutschen Juristen und Menschenrechtsorganisationen.

Laut Vertragstext könnten Unternehmen "sich bei ihren Entscheidungen über europäisches und deutsches Recht hinwegsetzen".

Vor allem da der Freihandelsvertrag mit Kanada unter Experten als eine Art Blaupause für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP gelten soll, könnte die gemeinsame Erklärung noch brisant werden.

Der wesentliche Unterschied zwischen CETA und TTIP ist: Die Verhandlungen zu CETA haben zwei Jahre früher begonnen und sind fertig ausgehandelt. Problematisch ist hier, dass die Verhandlungen zwischen Lobby-Organisationen und EU-Vertretern für die Freihandelsabkommen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden.

Auch scheint besondere Eile zu herrschen, denn die EU-Komission möchte bereits ein Inkrafttreten von einigen Absätzen erzielen, noch bevor die 28 Regierungen der Mitgliedsstaaten den Vertrag unterzeichnet haben. Der Inhalt wurde aber erst vergangenen Februar durch die EU-Kommission teilweise öffentlich gemacht. Jetzt muss CETA nur noch durch das europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union sowie vom kanadischen Parlament bestätigt werden.

Die deutschen Juristen kritisieren den Freihandelsvertrag auf das Schärfste: "Die im Grundgesetz verankerten Grundprinzipien des Sozialstaates und des Umweltschutzes müssen von Schiedsgerichten bei Abwägungen nicht berücksichtigt werden, da der CETA-Vertrag keine dem Grundgesetz vergleichbaren Rechte, Garantien und Verpflichtungen enthält", so die Vereinigungen aus Staatsanwälten, Richtern und Rechtsanwälten.

Investoren könnten sich außerdem "das für sie günstigste Recht auswählen". Dies ist "unvereinbar mit dem Grundgesetz", so die Unterzeichner. Die Verträge würden das Prinzip des Rechtsstaates und den Grundsatz des gesetzlichen Richters unterlaufen. Es käme zu einem "Verzicht von Hoheitsrechten", der im Grundgesetz nicht vorgesehen ist, sollte CETA in der jetzt vorliegenden Form Gesetzeskraft erhalten.

Die Bundesregierung soll den Vertrag ablehnen, fordern die Juristen und Menschenrechtler. Die gleiche Aufforderung richten sie auch an die im Bundestag vertretenen Parteien und Landesregierungen. (dk)



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