Justizministerium hat Bedenken gegen pauschales Schleierverbot für Beamte – „Eingriff in Grundrecht auf Glaubensfreiheit“

Das pauschale Schleierverbot für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen sei für "Frauen, die aus verpflichtend empfundenen religiösen Gründen eine Burka oder einen Nikab tragen, ein Eingriff in ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit", heißt es in einem Schreiben aus dem Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas.
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Burka-TrägerinnenFoto: SHAH MARAI/AFP/Getty Images
Epoch Times16. Februar 2017

Das Bundesjustizministerium von Minister Heiko Maas (SPD) zweifelt einem Pressebericht zufolge am geplanten pauschalen Schleierverbot für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen. Es bestehe ein „verfassungsrechtliches Risiko“ für den vom Kabinett beschlossenen Entwurf, heißt es nach Angaben des Berliner „Tagesspiegels“ in einem Schreiben des Ministeriums an Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

Das Verbot sei für „Frauen, die aus verpflichtend empfundenen religiösen Gründen eine Burka oder einen Nikab tragen, ein Eingriff in ihr Grundrecht auf Glaubensfreiheit“, zitierte der „Tagesspiegel“ am Donnerstag auf seiner Internetseite aus dem Schreiben. Darauf könnten sich auch Beamtinnen berufen. „Verfassungsrechtlich nicht risikobehaftet wäre ein Verbot, das auf eine konkrete Gefahr für den Dienstbetrieb abstellt“, heißt es demnach in dem Schreiben weiter.

Darauf allerdings verzichtet der Entwurf, den das Bundeskabinett im Dezember beschlossen hatte. Er sieht dem Bericht zufolge vor, das Beamte generell „ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen“ dürfen – es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erforderten dies.

Das Innenministerium sieht das Verbot dem Bericht zufolge trotzdem als gerechtfertigt an. Die „vertrauensvolle Kommunikation“ ohne Schleier sei für die „Funktionsfähigkeit der Verwaltung und für das Selbstverständnis des demokratischen Rechtsstaats“ unabdingbar, sagte ein Sprecher dem „Tagesspiegel“. Für Richterinnen sei die Regelung erforderlich, weil sie gegenüber Prozessbeteiligten Neutralität und Distanz zu wahren hätten.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Vollverschleierung auch bei anderen Menschen als den Beamtinnen verboten sein, wenn eine Identifizierung erforderlich ist. (afp)



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