Zensurgesetz von Kabinett beschlossen: „Ein schwarzer Tag für das freie Internet“

Das umstrittene Internetgesetz von Heiko Maas wurde im Kabinett beschlossen, es soll gegen Hasskommentare und gezielte Falschnachrichten vorgehen. Interessenverbände sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr. Nun seien Netzsperren sogar ohne Richtervorbehalt und "quasi auf Zuruf" möglich, sagt der Verband der Internetwirtschaft.
Titelbild
Deutsch Justizminister Heiko Maas (r) und Innenminister Thomas de Maiziere (l) im Kanzleramt in Berlin am 11. November 2015.Foto: ODD ANDERSEN / AFP / Getty Images
Von 5. April 2017

Justizminister Heiko Maas’ umstrittener Gesetzentwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz geht jetzt im Eiltempo in den Bundestag, wo er noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll. Und auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) hat heute das Bundeskabinett passiert.

Was genau auf Internetanbieter und -nutzer zukommt, kann man in diesem EPOCHTIMES Bericht lesen.

Der Verband der Internetwirtschaft e.V. bedauert in einer Pressemitteilung, dass die Bundesregierung offenbar bei beiden Gesetzesvorhaben wesentliche Aspekte in Bezug auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht eingehender betrachtet hat.

Die vielen Kritikpunkte von Internetwirtschaft, Journalisten und Bürgerrechtsorganisationen seien einfach übergangen worden:

„Die heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwürfe für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz und der Entwurf zur WLAN-Störerhaftung enthalten problematische Regelungen. Sie bedrohen die Meinungsfreiheit im Internet, befördern eine Löschkultur oder fördern Netzsperren. Ein schwarzer Tag für das freie Internet“, so Oliver Süme, eco Vorstand für Politik und Recht.

Unrealistische Maßnahmen – Gefahr einer Löschkultur

Der Verband kritisiert insbesondere die starren Bearbeitungspflichten und die Implementierung von Content-Filtern zum Auffinden von Kopien beanstandeter Inhalte beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

„Die Plattformen werden unter Androhung von Bußgeldern zu unrealistischen Maßnahmen gezwungen. Dabei reichen 24 Stunden bei offensichtlichen bzw. sieben Tage für sonstige Rechtsverstöße für eine juristische Einordnung nicht aus. Insbesondere wenn es sich um Beiträge handelt, die in einem größeren Kontext gesehen werden müssen. Zwangsläufig erkennen wir bei starren Fristen die Gefahr einer Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams. Es wird im Zweifel mehr gelöscht, als notwendig wäre“, sagt Oliver Süme.

Netzsperren ohne Richtervorbehalt, quasi auf Zuruf möglich

Auch an dem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) übt eco Kritik und fordert Nachbesserungen. Das Gesetz bedeute einen Rückschritt gegenüber der bestehenden Regelung, so Süme. Netzsperren seien grundsätzlich ein falscher Ansatz.

Problematisch sei aber vor allem, dass der Entwurf hinter rechtsstaatlich gebotenen Anforderungen und hohen Hürden für Netzsperren zurückbleibt, wie sie vom Europäischen Gerichtshof und Bundesgerichtshof aufgestellt wurden.

Nun seien Netzsperren sogar ohne Richtervorbehalt und „quasi auf Zuruf“ möglich, beklagt Süme. Das eigentliche Ziel, endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen, werde dadurch verfehlt.

Die vollständige eco Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes finden Sie hier. Die Stellungnahme zum geplanten TMG-Änderungsgesetz zur WLAN-Störerhaftung können Sie hier nachlesen.

Siehe auch:

So beschränkt Zensurgesetz von Heiko Maas die Meinungsfreiheit – Facebook, WhatsApp, Dropbox betroffen



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