Kabinett will Integrationsgesetz beschließen: Neue Fördermaßnahmen aber auch viele Verschärfungen

Geplant ist unter anderem, dass der Staat anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für einen bestimmten Zeitraum den Wohnort vorschreiben kann.
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Flüchtlingsunterkunft in Berlin: Der Staat kann anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für einen bestimmten Zeitraum den Wohnort vorschreiben. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/Archiv/dpa
Epoch Times25. Mai 2016
Das Bundeskabinett will heute bei seiner Klausur im Schloss Merseburg das lange diskutierte Integrationsgesetz auf den Weg bringen. Darin sind neue Fördermaßnahmen für Flüchtlinge vorgesehen, aber auch viele Verschärfungen – wie Leistungskürzungen, wenn Integrationsangebote nicht angenommen werden.

Geplant ist auch, dass der Staat anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für einen bestimmten Zeitraum den Wohnort vorschreiben kann.

Diese sogenannte Wohnsitzzuweisung wird für drei Jahre befristet eingeführt. Flüchtlinge, die eine Ausbildung machen oder Arbeit gefunden haben, sind davon generell ausgenommen. Bedingung ist, dass sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wollen die Details bei einer Pressekonferenz in Berlin erläutern.

Die Regierung spricht von einem Konzept des „Förderns und Forderns“. Flüchtlingsorganisationen, Sozialverbände, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker kritisieren wesentliche Teile des Gesetzes dagegen als fehlgeleitet und integrationsfeindlich. Besonders umstritten ist die Wohnsitzzuweisung.

(dpa)


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