Kabinett will Integrationsgesetz beschließen: Neue Fördermaßnahmen aber auch viele Verschärfungen
Geplant ist auch, dass der Staat anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für einen bestimmten Zeitraum den Wohnort vorschreiben kann.
Diese sogenannte Wohnsitzzuweisung wird für drei Jahre befristet eingeführt. Flüchtlinge, die eine Ausbildung machen oder Arbeit gefunden haben, sind davon generell ausgenommen. Bedingung ist, dass sie mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wollen die Details bei einer Pressekonferenz in Berlin erläutern.
Die Regierung spricht von einem Konzept des „Förderns und Forderns“. Flüchtlingsorganisationen, Sozialverbände, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker kritisieren wesentliche Teile des Gesetzes dagegen als fehlgeleitet und integrationsfeindlich. Besonders umstritten ist die Wohnsitzzuweisung.
(dpa)
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