Kanzlerin: Keine Änderung des Asyl-Grundrechts

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Kanzlerin Angela Merkel: Das grundgesetzlich garantierte Asylgrundrecht wird nicht angetastet.Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times4. Oktober 2015
Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt Forderungen aus der CSU nach Abschwächungen des grundgesetzlich garantierten Asylgrundrechts ab. Dies werde nicht angetastet, sagte die CDU-Vorsitzende dem Deutschlandfunk zufolge im „Interview der Woche“.

Die meisten Asylbewerber könnten sich ohnehin auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen – deshalb werde an der deutschen Verfassung nichts geändert.

Nötig sei aber eine Beschleunigung der Asylverfahren. Und diejenigen, die keinen Schutz Deutschlands brauchten, müssten das Land auch wieder verlassen. Wichtig sei dabei, jeden als Menschen behandeln – „auch, wenn er unser Land wieder verlassen muss“.

Darüber hinaus müssten die Außengrenzen besser geschützt und Fluchtursachen bekämpft werden, mahnte sie. Weiter notwendig sei zudem eine faire Lastenverteilung in der EU. Es könne nicht sein, dass drei oder vier Staaten einen Großteil der Migranten aufnehmen.

Zu jüngsten Forderungen aus der CSU nach Zäunen an Deutschlands Grenzen sagte die Bundeskanzlerin: „Ich glaube nicht, dass Zäune helfen. Das haben wir in Ungarn gesehen.“

Zuvor hatte auch CSU-Chef Horst Seehofer eine Einschränkung des Grundrechts auf Asyl abgelehnt. Damit ging der bayerische Ministerpräsident auf Distanz zu seinem Finanzminister Markus Söder (CSU). Dieser hatte in einem Zeitungsinterview eine „massive Begrenzung der Zuwanderung“ gefordert. „Ich bin überzeugt, dass die kommen wird. Ebenso werden wir über das Grundrecht auf Asyl reden“, sagte Söder der „Passauer Neuen Presse“.

(dpa)


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