Kinderporno-Affaire um Ex-Leiter von NSU-Ausschuss: Sebastian Edathy wird angeklagt!

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Sebastian Edathy nach dem Bekanntwerden der Kinderporno-Vorwürfe. Nun wurde gegen ihn Anklage erhoben.Foto: Sean Gallup /
Epoch Times17. Juli 2014

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy erhoben. Dem Politiker wird Besitz von kinderpornografischem Material vorgeworfen. Laut dpa soll die Anklageschrift an diesem Donnerstagvormittag an das zuständige Gericht gehen.

Edathy hält sich derzeit an einem unbekannten Ort im europäischen Ausland auf.

Er gehörte von 1998 bis 2014 dem Deutschen Bundestag an. Prominenz erlangte er als Leiter des NSU-Ausschusses, dem er seit 2012 vorstand. Kurz vor dem Bekanntwerden der laufenden Ermittlungen gegen ihn legte er sein Mandat am 7. Februar 2014 nieder. Ähnlich wie der aktuell in eine Drogen-Affaire verwickelte Michael Hartmann war Edathy Innen- und Geheimdienstexperte der SPD. Kritische Stimmen vermuten deshalb, dass es im Fall Edathy neben den Kinderporno-Vorwürfen noch um verborgene politische Verstrickungen gehen könnte, eben weil Edathy sich im NSU-Ausschuss als unbequemer Ermittler herausgestellt hatte.

Der 44-jährige Edathy war ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die unter anderem kinderpornografisches Material verbreitete. Er bestreitet die Vorwürfe. Laut Staatsanwaltschaft soll Edathy zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos oder Fotosets mit unbekleideten Kindern im Alter zwischen 9 und 14 Jahren gekauft haben. Das Bundeskriminalamt hatte in einer ersten Auswertung des sichergestellten Materials nichts davon als eindeutig kinderpornografisch eingestuft. Edathy sieht sich zu Unrecht verfolgt. Er wirft der Staatsanwaltschaft Hannover vor, bei den Ermittlungen seine Immunität missachtet zu haben. Außerdem beklagt er, dass die Ermittler Details der Vorwürfe an die Öffentlichkeit gegeben und damit seinen Ruf zerstört hätten.

Im Falle eines Schuldspruches könnte Edathy zu einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Die gerichtliche Zuständigkeit liegt in seinem Fall beim Amtsgericht seines Wohnortes im niedersächsischen Rehburg-Loccum, Landkreis Nienburg oder beim Landgericht Verden. Ob es tatsächlich zum Prozess gegen Edaty kommt, müssen die Richter entscheiden.

Die Frage, ob Edathy vor den Ermittlungen gegen ihn gewarnt wurde, beschäftigt derzeit einen Untersuchungsausschuss im Bundestag. Im Zuge der Affäre war im Februar Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich zurückgetreten. Gegen ihn wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats aufgenommen, weil er Sigmar Gabriel über den Verdacht gegen Edathy informiert hatte.(rf)



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