Auch Verdächtige und Unschuldige als Kriminelle gespeichert: Kritik an bundesweiter Drogendatei wächst

"Wer wegen Bagatelldelikten, bloßen Verdacht oder sogar als Unschuldiger in der Falldatei landet, dem droht die Stigmatisierung als kriminell. Das Mindeste ist jetzt, dass die Bundesregierung die nachweislich fehlerhaft gespeicherten Personen informiert," kritisiert die Linken-Partei.
Titelbild
Polizei kontrolliert DrogendealerFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times10. Dezember 2016

Die Kritik an der bundesweiten „Falldatei Rauschgift“ wächst. Kürzlich hatten Datenschützer darauf aufmerksam gemacht, dass in der Verbunddatei in der Polizeibehörden aus Bund und Ländern personenbezogene Daten speichern, auch Bagatelldelikte registriert werden, berichtet die „Bild am Sonntag“.

In einem Kontrollbericht der Bundesbeauftragten für Datenschutz, der Ende November an den Innenausschuss des Bundestags gesandt wurde und der Zeitung vorliegt, wird diese Praxis bemängelt: „Die Qualität der gespeicherten Daten ist nicht einheitlich. Es finden sich in der Datei sowohl Speicherungen zu gewichtigen Fällen als auch Speicherungen, die eher dem Bereich der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind oder aus denen der Tatzusammenhang nicht eindeutig ersichtlich ist.“

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht hervor, dass es für die Registrierung keine einheitlichen Kriterien gibt. Ihr zufolge entscheidet der jeweils zuständige Sachbearbeiter, wer in die Datei kommt, auf Grundlage von „kriminalistischem Erfahrungswissen“.

In der Antwort des Bundesinnenministeriums wird außerdem eingeräumt, dass ein Eintrag „im Einzelfall“ dazu führen kann, dass Betroffene berufliche Nachteile erleiden. Das kann bei allen Berufen der Fall sein, für die eine „Zuverlässigkeitsprüfung“ Voraussetzung ist – also etwa bei Polizisten oder auch bei Erziehern. Trotzdem sieht das Innenministerium keine Notwendigkeit, Betroffene darüber zu informieren, dass ihr Name in der Datei steht – selbst dann nicht, wenn die Speicherung (wie bei Bagatelldelikten) rechtswidrig ist. „Dies ist nicht geplant. Es besteht keine Informationspflicht“, heißt es dazu in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

Der Linken-Bundestagsabgeordnete und Ex-Kriminalbeamte Frank Tempel nennt den Vorgang „skandalös“. Tempel sagte der Zeitung: „Wer wegen Bagatelldelikten, bloßen Verdacht oder sogar als Unschuldiger in der Falldatei landet, dem droht die Stigmatisierung als kriminell. Das Mindeste ist jetzt, dass die Bundesregierung die nachweislich fehlerhaft gespeicherten Personen informiert.“

Die „Falldatei Rauschgift“ existiert seit 1980. In ihr sollen Straftaten mit länderübergreifender oder erheblicher Bedrohung gespeichert werden, um künftige Ermittlungen im Betäubungsmittelbereich zu erleichtern. Sie soll dazu dienen, Am häufigsten wird in Bayern registriert (244.208 Fälle); in Niedersachsen sind hingegen nur 38.381 Fälle verzeichnet. (dts)



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