Linke: Bundesregierung soll „bürokratischen Irrsinn“ beenden – Unterhaltsvorschuss erreicht die meisten Bedürftigen nicht

Die bereits vom Kabinett, nicht aber vom Bundestag beschlossene Zahlung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende komme bei 87 Prozent der Anspruchsberechtigten gar nicht an, weil sie ihnen als Hartz-IV-Empfängern von der Grundsicherung abgezogen würde, kritisiert die Linksfraktion.
Titelbild
Ein Vater und seine zwei Kinder im Schnee.Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times30. November 2016

Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende wird die meisten Betroffenen nicht erreichen: Das kritisiert die Linksfraktion unter Berufung auf Regierungsdaten, berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Mittwoch).

Demnach würde die bereits vom Kabinett, nicht aber vom Bundestag beschlossene Zahlung bei 87 Prozent der Anspruchsberechtigten gar nicht ankommen, weil sie ihnen als Hartz-IV-Empfängern von der Grundsicherung abgezogen würde.

„Die Alleinerziehenden werden mit Recht unruhig“, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Linken, Cornelia Möhring, der Zeitung.

Wenn der geplante Unterhaltsvorschuss weiterhin mit der Grundsicherung verrechnet wird, erreiche er die Betroffenen nicht. Laut Bundesfamilienministerium haben Anfang 2015 rund 454.000 Kinder Unterhaltsvorschuss bekommen. Davon erhielten rund 395.000 Hartz IV.

„Die Bundesregierung sollte diesen bürokratischen Irrsinn beenden und dafür sorgen, dass die Leistungen bei den Alleinerziehenden und ihren Kindern ankommen“, so Möhring. Die Verfechter der Gesetzesreform halten dagegen, dass ein Drittel der Hartz-IV-Bezieher „erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher“ seien, also ihre Löhne und Gehälter mit Staatsgeld aufstocken.

Das Familienministerium hofft, dass durch die Vorschusszahlung viele von ihnen nicht mehr mit Hartz IV aufstocken müssen. Die von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) initiierte Reform sieht vor, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. statt wie bislang bis zum 12. Lebensjahr zu zahlen und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren abzuschaffen. Alleinerziehende erhalten den Vorschuss vom Staat, wenn der Vater oder die Mutter keinen Unterhalt zahlt. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion