Loveparade-Katastrophe: Prozess wird in Messesaal mit 600 Sitzplätzen stattfinden

Es ist einer der größten Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte: Bei der Loveparade in Duisburg starben vor sieben Jahren 21 Menschen, Hunderte wurden verletzt. Um die Katastrophe aufarbeiten zu können, zieht das Landgericht Duisburg in einen Messesaal in Düsseldorf.
Titelbild
Ein Mann gedenkt der Opfer des Loveparade-Unglücks. 24. Juli 2015, Duisburg.Foto: Sascha Steinbach/Getty Images
Epoch Times28. Oktober 2017

Das Landgericht Duisburg hat die Räumlichkeiten der Verhandlung zur Loveparade-Katastrophe vorgestellt – und das knapp sechs Wochen vor Prozessbeginn. Personell wird einer der größten Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte erwartet.

Aus Platzgründen zieht das Gericht daher in einen Messesaal in der Nachbarstadt Düsseldorf um. Das Verfahren startet am 8. Dezember. Aufgearbeitet werden soll das Unglück während des Techno-Festivals vor sieben Jahren mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten. Am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen.

Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie müssen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ein für die Anklage wichtiges Gutachten der Staatsanwaltschaft hat nach Angaben der „Rheinischen Post“ die Vorwürfe der Opfer an die Veranstalter gestützt. Demnach wird in dem Gutachten der Verdacht bestätigt, dass massive Planungsfehler die Katastrophe verursacht haben.

Die zehn Angeklagten werden von 24 Anwälten verteidigt. Bisher gibt es 64 Nebenkläger, unter ihnen sind zahlreiche Angehörige und Verletzte. Sie werden von 41 Anwälten vertreten. Hinzu kommen die Vertreter der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. Der zum Gerichtsraum umfunktionierte Messesaal bietet Platz für bis zu 600 Menschen. Etwa 360 Plätze werden voraussichtlich für Zuschauer und Medienvertreter reserviert. Bis Dezember 2018 hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg 111 Sitzungstermine bestimmt.

Die Beteiligten stehen unter Zeitdruck: Denn liegt bis zum 27. Juli 2020 – zehn Jahre nach der Katastrophe – kein erstinstanzliches Urteil vor, verjähren die vorgeworfenen Taten.

Dass es zu einem Prozess kommen würde, stand erst nach einem juristischen Hürdenlauf fest. Das Landgericht Duisburg hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Diese Entscheidung hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im April 2017 aufgehoben und das Verfahren einer anderen Kammer des Landgerichts übertragen.

Die Angehörigen der Opfer hatten immer wieder vehement gefordert, dass ein Gericht die Vorgänge untersucht, die zu der Katastrophe geführt hatten. (dpa)



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