Maas kassiert für sein Gesetz gegen Hass im Netz heftige Kritik im Bundestag – Gesetz ist „eine Gefahr für die Meinungsfreiheit“

Justizminister Maas will, die Betreiber der sozialen Netzwerke mit einer Neuregelung verpflichten, "rechtswidrige" Inhalte zu löschen. Maas nannte als Beispiele "Aufrufe zu Mord oder zur Gewalt, Bedrohungen, Beleidigungen und Volksverhetzung". Doch sein Gesetzentwurf stößt auf heftige Kritik.
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Justizminister Heiko MaasFoto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times19. Mai 2017

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die sozialen Netzwerke verpflichten, „rechtswidrige“ Inhalte aus ihren Angeboten zu löschen. Doch bei der ersten Lesung seines Gesetzentwurfs im Bundestag am Freitag hagelte es Kritik an den Plänen, die Maas noch vor der Sommerpause durchs Parlament bringen will. Ein Vorwurf lautet, die Regelungen könnten die Meinungsfreiheit einschränken.

Die „Opfer von Hass und Hetze“ im Netz bekämen von Facebook, Twitter und Co zu oft die Antwort, die beanstandeten Äußerungen verstießen nicht gegen die Gemeinschaftsstandards der Netzwerke und würden deswegen nicht gelöscht, kritisierte Maas im Bundestag. „Es geht bei unserem Gesetz darum, dass Äußerungen, die gegen Strafgesetze verstoßen, aus dem Netz gelöscht werden.“

Die Betreiber der sozialen Netzwerke sollen mit der Neuregelung verpflichtet werden, „rechtswidrige“ Inhalte zu löschen. Maas nannte als Beispiele „Aufrufe zu Mord oder zur Gewalt, Bedrohungen, Beleidigungen und Volksverhetzung“. Das Gesetz sieht bessere Beschwerdemöglichkeiten für die Nutzer und stattliche Bußgelder in Millionenhöhe für die Unternehmen vor.

Die Opposition kritisierte die Vorlage des Justizministers jedoch scharf. Die Linken-Politikerin Petra Sitte warf Maas vor, sein Gesetzentwurf werde neue Probleme schaffen. „Und das vor allem deshalb, weil er die Durchsetzung am Ende in Hände legt, in die sie nicht gehören“, sagte Sitte. Schließlich bekämen die Plattformen selbst die rechtliche Einordnung umstrittener Äußerungen überantwortet.

„Das ist keine Durchsetzung gegenüber den Netzwerken sondern durch die Netzwerke“, bemängelte die Linken-Abgeordnete. Die Beurteilung umstrittener Inhalte könne aber eine komplizierte Abwägungsfrage sein. Im Zweifel würden die Konzerne dann auch legale Äußerungen im großen Stil löschen. Sitte äußerte zudem Bedenken, ob der Begriff „Fake News“ – also die bewusst verbreitete Falschnachricht – rechtssicher definiert werden kann.

Der Grünen-Netzexperte Konstantin von Notz warf Maas vor, nach langer Untätigkeit kurz vor Ende der Legislaturperiode ein schlampig ausgearbeitetes Gesetz zu präsentieren. „Sie legen was vor, was die Probleme nicht löst, Sie schaffen viele neue Probleme“, sagte von Notz. Das Gesetz sei selbst eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

„Wir dürfen die großen Anbieter nicht in eine Richterrolle drängen“, warnte von Notz. Es sei eben nicht egal, ob zu viel oder zu wenig gelöscht werde. Es drohe ein „schleichender Zensureffekt“.

Kritik bekam Maas auch vom Koalitionspartner zu hören. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), warf dem Justizminister ebenfalls vor, zu lange nichts getan zu haben. Nun bestehe „erheblicher Zeitdruck“, vor dem Ende der Legislaturperiode noch „etwas Vernünftiges auf die Beine zu bekommen“. Sie forderte mehr Handhabe gegen die Urheber von Hassbotschaften.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nadine Schön (CDU) sagte dem „Spiegel“, der von Maas vorgelegte Entwurf sei „missverständlich“ etwa im Hinblick darauf, welche Betreiber von den Regeln betroffen seien und wann Bußgelder wirklich fällig würden. (afp)



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