Maas: Muslimische Gemeinschaften als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ den Kirchen gleichstellen

"Freiheit ist stets gleiche Freiheit" - Keine Religion dürfe benachteiligt werden. Justizminister Maas sagt, dass Bund und Länder an dem Ziel festhalten, muslimische Gemeinschaften als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Kirchen gleichzustellen und das Zusammenleben in Staatsverträgen zu regeln.
Titelbild
Gläubige Muslime beim Gebet in einer MoscheeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. Dezember 2015

Justizminister Heiko Maas hat mehr Toleranz für den Islam gefordert und vor einem "Zwei-Klassen-Regime" in Deutschland gewarnt. "Freiheit ist stets gleiche Freiheit", sagte der SPD-Politiker in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Keine Religion dürfe benachteiligt werden.

Maas bestätigte, dass Bund und Länder an dem Ziel festhalten, muslimische Gemein- schaften als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Kirchen gleichzustellen und das Zusammenleben in Staatsverträgen zu regeln.

Islamistischer Terror oder muslimische Zuwanderung änderten daran nichts, im Gegenteil: "Staatsverträge können ein wichtiger Schritt sein, um den Platz des Islam in der Mitte unserer Gesellschaft zu stärken", sagte Maas.

Einem Burka-Verbot erteilte der Minister eine deutliche Absage. Bei entsprechenden Forderungen handele es sich um eine "Phantom-Debatte", bei der es vor allem um Angst gehe. Wer die Burka ablehne, solle keine tragen, erklärte der Minister. "Und wer eine Frau zwingt, sie zu tragen, der macht sich wegen Nötigung strafbar."

Um gegen Diskriminierung oder Unterdrückung von Frauen vorzugehen, seien nicht Verbote die Lösung, sondern Bildung und Integration. Der Sozialdemokrat forderte die Muslime dazu auf, sich nachhaltig vom Extremismus zu distanzieren: "Fundamentalistische Auswüchse dürfen in keiner Gemeinde verharmlost werden."

Maas sprach sich für eine Vielfalt der Glaubensrichtungen und ihrer Symbole aus. "Das tolerante Miteinander der Religionen fördert man sicher nicht dadurch, dass man Religionen komplett aus dem öffentlichen Raum verbannt", sagte der Jurist.

"Eine Muslimin mit Kopftuch, ein junger Mann mit Kippa, ein Minarett im Stadtbild – all das sind keine Widersprüche zu unserem Grundgesetz, sondern das ist genauso gelebte Religionsfreiheit wie das Läuten der Kirchenglocken", führte der Minister aus. Auch Moscheen sei es nicht verwehrt, den Ruf des Muezzins ertönen zu lassen.

Auf die Frage, ob Deutschland sich entschuldigen müsse, weil Musliminnen mit verfassungsrechtlich nicht haltbaren Kopftuchverboten der Weg in den öffentlichen Dienst verwehrt worden sei, sagte Maas, es gäbe auch in anderen westlichen Demokratien keinen Königsweg im Umgang mit religiösen Symbolen. (dts)



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