Maas fordert: Mindestens sechs Monate Haft bei Wohnungseinbruchsdiebstahl

"In Zukunft wird jeder Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Mindeststrafe von sechs Monaten zur Folge haben", sagte der SPD-Politiker Heiko Maas den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Ebenfalls noch in diesem Jahr will Maas einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, um Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute wirkungsvoller vor Angriffen zu schützen.
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Heiko MaasFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times27. November 2016

Bundesjustizminister Heiko Maas will die Strafe für Diebe, die in Wohnungen einbrechen, deutlich erhöhen.

„In Zukunft wird jeder Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Mindeststrafe von sechs Monaten zur Folge haben“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er kündigte an, einen entsprechenden Gesetzentwurf noch vor Weihnachten vorzulegen.

Künftig sollte das Strafrecht bei Einbruchsdiebstählen keine „minder schweren“ Fälle mehr anerkennen, sagte Maas weiter. Denn dabei handle es sich um Straftaten, „die in die Intimsphäre der Menschen eindringen – und bei den Opfern traumatische Folgen haben können“.

Ebenfalls noch in diesem Jahr will Maas einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, um Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute wirkungsvoller vor Angriffen zu schützen. In „besonders schweren Fällen“ solle es ebenfalls eine sechsmonatige Mindeststrafe geben, sagte er den Zeitungen.

Die Definition solle „deutlich“ ausgeweitet werden, führte er weiter aus: „Wenn ein tätlicher Angriff – etwa bei Demonstrationen – gemeinschaftlich von mehreren Personen verübt wird, soll dies als besonders schwerer Fall gewertet werden“. Dasselbe gelte dann auch für einen Angreifer, der eine Waffe oder „ein gefährliches Werkzeug“ mit sich führe – „egal, ob er sie auch einsetzen will.“

Unions-Fraktionsvize Stephan Harbarth begrüßte die Ankündigungen von Maas. Es sei „gut, dass die SPD beim Thema Einbrüche aufwacht und einen Schritt auf eine alte Forderung von CDU und CSU zumacht“, erklärte er in Berlin. Harbarth forderte bei Wohnungseinbrüchen allerdings eine Mindeststrafe von einem Jahr sowie die Einstufung des Delikts als Verbrechen, was auch die Ermittlungsinstrumente ausweiten würde.

Positiv zu den schärferen Vorschriften zum Schutz von Polizisten äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei. „Mit dem neuen Straftatbestand und der darin enthaltenen deutlichen Strafandrohung setzt der Staat das unmissverständliche Zeichen, dass diese Gewalt nicht hingenommen wird“, erklärte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow.

Worüber keiner redet, ist die Durchsetzbarkeit der Gesetze, das heißt eine höhere Aufklärungsrate bei Wohnungseinbrüchen und eine Erhöhung der Personalstärke in allen Sicherheitsbereichen. Das kostet viel Geld.  (rls/afp)



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