Maaßen: Überwachung von Islamisten hat Grenzen – Anschlag jederzeit möglich

Der Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt war als gefährlicher Islamist bekannt. Aufgehalten wurde er nicht. Wie kann das sein? Und wie groß ist die Terrorgefahr heute?
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Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Foto: Michael Kappeler/dpa
Epoch Times15. Dezember 2017

Ein Jahr nach dem bislang schwersten islamistischen Anschlag in Deutschland sieht Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen ein hohes Risiko weiterer Attentate.

„Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial liegt inzwischen bei fast 1900 Menschen“, sagte Maaßen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Vor diesem Hintergrund müssen wir grundsätzlich damit rechnen, dass es zu einem Attentat kommen kann. Das ist bedrückend.“

Selbst wenn die Behörden einen Islamisten auf dem Radar hätten, gebe das keine absolute Sicherheit. „Wenn es einen Terroranschlag in Deutschland gibt, kann es durchaus ein Angriff von Personen sein, die den Sicherheitsbehörden bekannt sind – die wir gelistet und beobachtet haben, aber die wir aufgrund der geltenden Rechtslage und der vorhandenen Ressourcen nicht unter Kontrolle halten konnten.“

Auch komplexe Terrorattacken parallel an mehreren Orten, wie es sie etwa in Paris oder Brüssel gab, seien hierzulande nicht ausgeschlossen. „Wir tun alles, um das zu verhindern“, sagte Maaßen, betonte aber: „Wir müssen uns darauf einstellen, dass so etwas in Deutschland durchaus passieren kann.“

Am 19. Dezember 2016 war der Tunesier Anis Amri mit einem gestohlenen Lastwagen in eine Menschenmenge auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gerast und hatte zwölf Menschen getötet. Auf der Flucht war er später in Italien von Polizisten erschossen worden. In dem Fall gab es eine ganze Serie von schweren Pannen und Ermittlungsfehlern.

Amri war ein bekannter Islamist, Gefährder und verurteilter Straftäter, der eigentlich hätte abgeschoben werden sollen, aber stattdessen mit diversen Identitäten umherzog, die Behörden täuschte, sich der Polizei entzog – und seine mörderischen Pläne zu Ende bringen konnte.

Maaßen argumentierte, Polizei und Geheimdienste stießen bei der Überwachung gefährlicher Islamisten generell an Grenzen. „Die Sicherheitsbehörden können nicht in jedem einzelnen Fall eine Rund-um-die-Uhr-Observation und eine Telekommunikationsüberwachung durchführen“, sagte er. „Sie müssen Prioritäten setzen und damit auch gewisse Risiken eingehen.“ In Fällen wie dem von Amri sei abzuwägen, wie gefährlich die Person sei und wie viele Ressourcen es gebe.

Es könne immer passieren, dass sich eine Person anders verhalte als vorher eingeschätzt, sagte Maaßen. Das bedeute aber nicht gleich, dass eine Behörde einen Fehler gemacht habe. Man könne nicht in den Kopf eines Islamisten schauen. Außerdem gebe es rechtliche Grenzen bei der Überwachung. „Wir sind ein freiheitlicher Rechtsstaat. Wir können und wollen eine Person, die als islamistischer Gefährder bekannt ist, aber noch keine Straftat begangen hat, nicht einfach wegschließen, permanent observieren oder unter Hausarrest stellen.“

Das Restrisiko, das derzeit bestehe, ließe sich durch zusätzliche Befugnisse für die Sicherheitsbehörden aber minimieren, mahnte der Geheimdienstchef. Wichtig wäre etwa, mehr über die Kommunikationswege im Cyberraum zu erfahren.

Es gebe viele junge Menschen, die Polizei und Geheimdiensten nicht bekannt seien und die sich in kurzer Zeit zu Hause über das Internet radikalisierten. Oft handele es sich um psychisch labile Menschen. „Der IS und andere Terrororganisationen suchen im Internet mit Headhuntern gezielt nach geeigneten Menschen, um sie für sich zu instrumentalisieren“, sagte er. „Diese Menschen aufzuspüren, ist für uns besonders schwierig.“

Maaßen betonte: „Wir versuchen, so gut es geht gefährliche Personen zu identifizieren und sie unter Kontrolle zu halten. Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Personen doch etwas anstellen, ohne dass wir davon vorher erfahren.“ (dpa)



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