Massenzuwanderung: Berlin hat bis heute nicht erklärt, auf welcher Rechtsgrundlage die Grenzöffnung stattfand

Bis heute ist offenbar nicht geklärt auf welcher Rechtsgrundlage die Bundesregierung die Grenzen 2015 öffnete. Die Juristen des Parlaments stellen in einem Gutachten fest, dass die Bundesregierung bis heute nicht erklärt hat, auf welcher Rechtsgrundlage sie damals entschied.
Epoch Times22. September 2017

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen eine unklare rechtliche Grundlage für die Grenzöffnung durch die Bundesregierung im Herbst 2015.

Die Juristen des Parlaments stellen laut eines Berichts der „Welt“ (Freitag) in einem Gutachten fest, dass die Bundesregierung bis heute nicht erklärt hat, auf welcher Rechtsgrundlage sie damals entschied. Unter Verweis auf „Wesentlichkeitslehre“ und das „Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“ sei der Gesetzgeber verpflichtet, „in grundlegenden normativen Bereichen“ alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen, argumentieren die Juristen der „Welt“ zufolge.

Die Frage, ob die Massenaufnahme der Flüchtlinge eine „wesentliche“ Entscheidung war, beantworteten die zur strikten Neutralität verpflichteten Wissenschaftler nicht explizit, schreibt die Zeitung.

Stattdessen verweisen sie aber auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug: Demnach „obliegt es der Entscheidung der Legislative ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird“.

Also hätte das Parlament sehr wohl entscheiden müssen, schreibt die „Welt“. Dies aber ist nie geschehen. Tatsächlich war die als „Grenzöffnung“ empfundene Massenaufnahme von Flüchtlingen am 4. September 2015 von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nur nach Rücksprache mit einzelnen Ministern erfolgt.

Auch nachträglich stimmte das Parlament nie darüber ab. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste führt laut „Welt“ weiter aus, dass die Bundesregierung bisher keine Angaben über die rechtliche Grundlage ihrer Entscheidung gemacht habe. Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden müssen. Eine Ausnahme von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ sei bei „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“ möglich.

Eine solche Anordnung gab es jedoch nicht. Auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Asylbewerber aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssen, ist nie von der Bundesregierung offiziell in Anspruch genommen worden. Das Gutachten ist brisant, weil sowohl die FDP als auch die AfD angekündigt haben, nach einem möglichen Einzug in den Bundestag einen Untersuchungsausschuss zu Merkels Flüchtlingspolitik einzusetzen.

Doch auch die Linke dringt auf Aufklärung. Die Abgeordnete Sevim Dagdelen, auf deren Auftrag das Gutachten zurückgeht, sagte der „Welt“: „Die Kanzlerin sollte aus Respekt vor dem Bundestag dazu Stellung nehmen.“ Die Linke-Politikerin sagte weiter: „Es war richtig, 2015 Menschen zu helfen. Das Gutachten zeigt aber, wie bedenkenlos Merkel und Gabriel dabei vorgegangen sind und so am Ende die AfD gestärkt haben. Leider haben sie weder den Bundestag noch die Nachbarländer in den Entscheidungsprozess einbezogen.“ (dts)



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