McKinsey: Starke Steigerung der Rückführungen erforderlich

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Flüchtlinge an einer AufnahmestelleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times11. Januar 2017

Die Unternehmensberatung McKinsey hält eine starke Steigerung der Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer für erforderlich. Gegenüber 2016 wäre theoretisch „insgesamt eine Versiebenfachung der Ausreisen notwendig, wenn alle Ausreisepflichtigen noch 2017 ausreisen sollten“, schreiben die Autoren in ihrem Abschlussbericht, aus dem die „Welt“ zitiert. Dieser wurde im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erarbeitet und vor dem Terroranschlag in Berlin fertiggestellt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Studie im Juli auf ihrer Sommerpressekonferenz angekündigt. Die Berater ziehen ein optimistisches Fazit aus ihrer Untersuchung der mangelhaften Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer. „Die Analyse der verschiedenen Rückkehrprozesse zeigt, dass sich die Anzahl der Rückkehrer deutlich erhöhen lässt.“ Zentraler Verbesserungsvorschlag ist ein „integrierter Ansatz“ aus restriktiverer Duldungsanwendung, konsequenterer Rückführung und flächendeckender Förderung der freiwilligen Rückkehr. Diese drei Dimensionen verstärkten sich gegenseitig: „Die freiwillige Rückkehr ist nur dann attraktiv, wenn anderenfalls eine konsequente Rückführung droht. Diese wiederum kann nur erfolgen, wenn keine Duldung beziehungsweise kein Abschiebungshindernis besteht“, heißt es im Bericht. „Gleichzeitig muss die freiwillige Rückkehr so gefördert werden, dass sie als bessere Alternative gegenüber einem `geduldeten` Aufenthalt in Deutschland wahrgenommen wird“, schreiben die Berater. Sie gehen davon aus, dass die Anzahl der ausreisepflichtigen Ausländer bis Ende 2017 auf „rund 485.000“ steigen wird. Das vertrauliche 102-seitige Papier analysiert die zahlreichen Gründe für den Verbleib des Großteils der Ausreisepflichtigen in Deutschland. Laut den Beratern zieht sich auch die Rückführungen von ausländischen Gefährdern und Straftätern lange hin. „Zwischen vollziehbarer Ausreisepflicht und tatsächlicher Ausreise liegen bei vollzogenen Rückführungen durchschnittlich zwölf Monate (in manchen Fällen allerdings bis zu viereinhalb Jahre), Rückführungen nach Ausweisung benötigen im Durchschnitt sogar rund 20 Monate ab Verurteilung wegen einer Straftat bzw. ab Gefährdung“, heißt es im Bericht. Mit Gefährdung ist eine Tat gemeint, infolge derer eine Person als Gefährder eingestuft wird. (dts)



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