„Mittel zur Deeskalation“: Sachsen kann künftig Waffenverbotszonen einrichten

In Sachsen können künftig Waffenverbotszonen eingerichtet werden. Bisher gibt es bundesweit nur wenige solcher Waffenverbotszonen. Hamburg hatte im Dezember 2007 als erstes Bundesland Waffenverbotsgebiete rund um die Reeperbahn und am Hansaplatz nahe des Hauptbahnhofs eingerichtet.
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SchreckschusswaffeFoto: Oliver Killig/Illustration/dpa
Epoch Times15. August 2017

In Sachsen können künftig Waffenverbotszonen eingerichtet werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag eine neue Verordnung zum Waffengesetz, die die Einrichtung solcher Zonen an Kriminalitätsschwerpunkten vorsieht, wie das Landesinnenministerium in Dresden mitteilte.

Es gehe um Bereiche, in denen gehäuft Straftaten unter Waffeneinsatz begangen werden, wie Raub, Körperverletzungen, Bedrohungen und Sexualdelikte.

Konkrete Waffenverbotszonen etwa in Leipzig oder Dresden wurden noch nicht benannt. Sicherheitsbehörden und Kommunen müssen noch entscheiden, wo und in welchem Umfang Waffenverbotszonen eingerichtet werden und ob es zeitliche Einschränkungen gibt.

Die Polizei hat dann die Möglichkeit, in solchen Zonen nach Polizeirecht zu kontrollieren und auch Durchsuchungen vorzunehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Für private Sicherheitsdienste, Handwerker, Gastronomen und Anwohner gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.

„Wir wollen auf kein Mittel zur Deeskalation verzichten, wenn sich irgendwo in Sachsen kritische Räume verfestigen“, erklärte Innenminister Markus Ulbig (CDU). Gerade dort könnten auch Schreckschusspistolen und Reizgas gefährlich sein und Auseinandersetzungen noch zusätzlich verschärfen. „Wir stellen aber niemanden unter Generalverdacht, sondern wollen bei Bedarf an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten handlungsfähig sein.“

Bisher gibt es bundesweit nur wenige solcher Waffenverbotszonen. Hamburg hatte im Dezember 2007 als erstes Bundesland Waffenverbotsgebiete rund um die Reeperbahn und am Hansaplatz nahe des Hauptbahnhofs eingerichtet. Dort ist es verboten, Schusswaffen, Messer, Reizgas und andere Waffen mit sich zu führen. Auch hier drohen andernfalls bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Auch in Bremen ist seit 2014 in einer eingegrenzten Zone rund um die Diskomeile das Führen von Waffen zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens verboten. Bei Verstößen droht eine Geldbuße bis zu 5000 Euro. (afp)



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