Mord-Paragraph Abschaffung: Bürgerwut über „irren Plan“ von Heiko Maas

Titelbild
An seinem Plan, die Paragraphen für Mord und Totschlag zu ändern, bastelt Heiko Maas schon seit längerem. Die Meinungen darüber sind sehr gespalten.Foto: Adam Berry / Getty Images
Epoch Times8. Juli 2015

"Heimtücke" oder "niedrige Beweggründe": Das kennzeichnet im deutschen Strafrecht einen Mord. Noch. Denn Bundesjustizminister Heiko Maas will die entsprechende gesetzliche Regelung überarbeiten, mit der Begründung, sie stamme aus der Zeit des Nationalsozialismus. Die gesellschaftliche Reaktion auf diesen Vorstoß ist zu einem Großteil vehementes Entsetzen, wenn man sich mal Kommentare zu Artikeln in großen Medien ansieht.

„Mit maaslosem Tempo steuert dieser Staat Richtung Abgrund…“, kommentierte ein Bildzeitungsleser und erntete für sein Statement 2700 Likes. (Da man bei Bild seine emotionale Reaktion hinterlassen kann, klickten 3183 Personen auf „Wut“, 178 Personen lachten.) „Scheinbar reisen zu viele Mörder ein?“, vermutete eine Bild-Leserin. Doch hier noch einmal die Fakten zur Debatte.

Die beiden Paragraphen im Strafgesetzbuch lauten:

§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Was hat Maas da vor?

"Mord und Totschlag entsprechen so, wie sie in den Paragrafen 211 und 212 definiert sind, nicht der Systematik des Strafgesetzbuches", so Maas laut der Süddeutschen. Es seien "täterbezogene Delikte", das Strafgesetzbuch gehe "ansonsten aber von tatbezogenen Delikten aus". Der geltende Mordparagraf beschreibe "also nicht, wann eine Tat ein Mord ist". Stattdessen beschreibe er "einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen wie ,niedrige Beweggründe‘ oder ,Heimtücke’".

Das sei "noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben". Es sei "ein Verdienst der Gerichte, dass sie dieses schlechte Gesetz überhaupt anwendbar gemacht haben", sagte Maas. Es sei jetzt Aufgabe des Gesetzgebers, "den Gerichten bessere Regelungen an die Hand zu geben". Deswegen würden die Tötungsdelikte "einer grundlegenden Reform" unterzogen. Zitat Ende.

Vorschlag einer Expertengruppe

Die Änderung des Mordparagrafen hat sich eine 16-köpfige Runde aus Wissenschaftlern, Richtern und Staatsanwälten seit Mai letzen Jahres ausgedacht. Sie erstellten laut Informationen des „Spiegel“ einen 282 Seiten starken Bericht, in dem empfohlen wird, die Begriffe „Mörder” und „Totschläger” aus dem Strafrecht zu streichen. Die Experten schlagen vor, künftig auch Tötungen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, des Glaubens oder aus rassistischen Beweggründen als Mord zu ahnden. Von der kompletten Streichung der Mordmerkmale „Heimtücke“ und „niedrige Beweggründe“, wie Maas sie vorschlägt, raten sie jedoch ab.

Maas brachte als Argument gegen das Mordmerkmal „Heimtücke” das klassische Beispiel der Frau vor, die ihren Mann im Schlaf oder durch Gift umbringt, weil sie körperlich unterlegen ist. Das geltende Recht benachteilige „die physisch Unterlegenen, und das sind oft Frauen”, so Maas beim Auftakt der Beratungen der Expertengruppe im Mai vergangenen Jahres.

Leser entsetzt über Pläne

Brauchen wir diese Reform wirklich?“, ist eine der vielfach gestellten Fragen. Auf den Artikel der FAZ, welche die Nachricht schon am 8.2.2014 mit folgendem Titel herausbrachte: Mord und Totschlag: Maas will Nazi-Begriffe streichen“, hagelte es über hundert Kommentare, die überwiegende Zahl davon negativ. Die Kommentatoren sahen in Maas Vorstoß eine Maßnahme zur „Entkriminalisierung der Täter“ und eine „weitere Erosion unserer Gesellschaft“. Es sei Gerichten jahrzehntelang gelungen, mit dieser Mord-Definition zu arbeiten, auch ohne ständig lebenslängliche Urteile zu verhängen, so eine verbreitete Meinung.

Hier einige Auszüge.

„Wenn ich Maas richtig verstanden habe ist das Problem nicht, dass landauflandab die Menschen von sog. ‚Jugendlichen‘ ermordet werden, sondern dass die Leute die Mörder als Mörder bezeichnen“, kommentierte Torsten Klier.

Unter dem Motto: „Cui bono?“ schrieb Johannes Schmitt:

„Es gibt ja in Deutschland bestimmte Tätergruppen, die solche Taten weit überproportional häufig begehen. Auch wenn es noch nicht mitgeteilt wurde, ich bin sicher, dass Herr Maas hier Pläne hat, um seine gutmenschlichen Impulse bei den Strafzumessungsregeln einfließen zu lassen und z.B. auch eine schwierige Kindheit in einem migrantisch geprägten Umfeld zu berücksichtigen.“

„Die Rehabilitierung von Ehrenmorden und vergleichbaren kulturellen Gepflogenheiten wird wohl die Motivation von Herrn Maas sein“, schrieb Joachim Solcher. „Nach der heutigen Sicht, wie er sie formuliert ‚einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen‘ könnte ein Ehrenmord ein Mord sein. In Zukunft dann sicher nicht mehr.“

Hans Bauernfeind schrieb unter dem Titel „Wenn die Moral abhanden kommt“: „So, so Mörder, Totschläger und niedere Beweggründe sind also "Erfindungen" der Nazis. (…) Der Begriff Mörder hat im europäischen Kulturkreis immer eine moralische Kategorie, da Mord die schwerste Straftat darstellt.

Selbstverständlich gab und gibt es immer Fälle in denen die vorsätzliche Tötung eines Menschen legitim, sogar erwünscht ist. Sei es im Rahmen der Notwehr, der Nothilfe oder als Soldat im Krieg (ohne Kriegsverbrechen). Alle diese Leute wurden durch die Einschränkung auf die niederen Bewegründe auch moralisch geschützt und nicht auf die Stufe mit Mördern gestellt. Wer den Mord auf eine rein technische Definition reduziert, der betreibt eine weitere Erosion unserer Gesellschaft.“

Hektor Ostersohn: „Ich warte ja auf den ersten verurteilten Mörder, der sich mit der Argumentation, er sei einem falsch formulierten Paragraphen zum Opfer gefallen, in die Freiheit klagen will. Und ich warte auf das erste Gericht, das dieser Argumentation dann auch noch folgen wird…“ (rf)



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