Muss Facebook Daten von Toter freigeben? – Facebook im Streit um Rechte an Account von totem Mädchen vor Gericht

Vor dem Kammergericht Berlin wehrt sich das Internetunternehmen Facebook am Dienstag (11.00 Uhr) in einem Berufungsverfahren gegen die Eltern einer mit 15 Jahren verstorben Nutzerin. In einem ersten Verfahren hatte deren klagende Mutter vom Gericht das Recht zugesprochen bekommen, von Facebook einen Zugang zum Facebook-Account ihrer Tochter zu erhalten.
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Facebook-Logo.Foto: JUSTIN TALLIS/AFP/Getty Images
Epoch Times25. April 2017

Muss Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dessen Benutzerkonto verschaffen? Diese Frage beschäftigt heute das Berliner Kammergericht. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 unter bislang ungeklärten Umständen ums Leben gekommen war.

Die Eltern erhoffen sich von den Chat-Nachrichten oder Chronik-Einträgen des in einen Gedenkzustand versetzten Accounts Rückschlüsse auf die Todesumstände der damals 15-Jährigen.

In einem ersten Urteil hatte das Berliner Landgericht im Sinne der Klägerin entschieden. Die Richter erklärten, dass der Vertrag mit Facebook Teil des Erbes sei. Sie wollten den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher. Das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kindes stehe der Entscheidung nicht entgegen, hieß es.

Facebook war daraufhin in Berufung gegangen und jetzt liegt es am Berliner Kammergericht, über den Fall zu entscheiden. Ob am Dienstag ein Urteil fällt, ist allerdings offen. (dpa)



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