Nach Abschiebe-Drama: 15-jährige Nepalesin Bivsi darf nach Deutschland zurück

Die 15-jährige Schülerin Bivsi Rana darf nach Duisburg zurück. Behörden fanden eine Möglichkeit, dem in Deutschland geborenen Mädchen doch noch eine Aufenthaltserlaubnis zu geben.
Titelbild
Fast zwei Monate nach der Abschiebung darf Bivsi Rana mit ihren Eltern nach Deutschland zurückkehren.Foto: Eva Selic/dpa
Epoch Times25. Juli 2017

Die Ende Mai nach Nepal abgeschobene 15-jährige Schülerin Bivsi Rana kann mit ihren Eltern nach Duisburg zurückkehren. Behörden fanden einen Trick: Mit einem Schüleraustausch-Visum soll das Mädchen wieder hier leben können, obwohl ihre Abschiebung rechtmäßig war. Ihre Eltern werden sie aus „humanitären Gründen“ begleiten.

Bivsi war in Deutschland geboren und hier fest verwurzelt. Ihre Eltern hatten vor knapp 20 Jahren in Deutschland Asyl beantragt und falsche Angaben zu ihren Personalien gemacht. Schon vor 15 Jahren war ihr Antrag abgelehnt worden. Dagegen hatten sie immer wieder geklagt und so das Verfahren hinausgezögert, berichtet die „Welt„.

Das Integrationsministerium von NRW teilte am Dienstag in Düsseldorf mit:

Nachdem das Auswärtige Amt die Visaanträge für Bivsi und ihre Eltern übermittelt und die Stadt Duisburg die Anträge unmittelbar bearbeitet habe, könne die Rückkehr Bivsis in Begleitung ihrer Eltern nun über ein „Schüleraustausch-Visum“ erfolgen.

Auch im Anschluss daran, wird die 15-Jährige in Deutschland bleiben können: Sie kann einen Folgeantrag für ein Studium oder einer Ausbildung in Deutschland stellen. Um den Fall Bivsi hatte es enormen Wirbel gegeben, zumal weil das Mädchen direkt aus ihrer Schulklasse abgeholt wurde, als sie das Land verlassen sollte.

Die Eltern bekommen nun eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen als Begleitung ihrer minderjährigen Tochter. Der genaue Rückkehrtermin steht noch nicht fest. „Wir wollen uns noch von Familienangehörigen in Nepal verabschieden“, sagte der Vater dem WDR, der zuerst über die Entwicklung berichtet hatte.

„Bivsi ist happy, und die Familie packt jetzt ihre Sachen“, sagte demnach Stephan Kube von der Elternpflegschaft der Schule des Mädchens.

„Es handelt sich um einen Einzelfall“

„Es handelt sich hier um einen Einzelfall, der keinesfalls verallgemeinert werden kann“, erklärte Landesintegrationsminister Joachim Stamp (FDP). „Das Recht des Kindes hat bei der Entscheidung im Vordergrund gestanden. Bivsi ist in Deutschland geboren und aufgewachsen – sie ist de facto ein deutsches Kind.“

Der Fall verdeutliche, dass dringend klare Regeln und schnellere Verfahren erforderlich seien. „Ziel muss es sein, gut Integrierten eine verlässliche Bleibeperspektive zu geben, dafür aber Integrationsverweigerer und Kriminelle konsequent abzuschieben“, unterstrich Stamp.

Der Fall Bivsi hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Trotz der Rechtmäßigkeit der Abschiebung hatten sich neben Stamp und Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) vor allem Mitschüler der 15-Jährigen am Duisburger Steinbart-Gymnasium und auch der Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtags für eine Rückkehr der Familie eingesetzt. In diesem Monat fand zudem ein Solidaritätskonzert statt, dessen Einnahmen der Familie Rana zugute kommen sollen.

(afp/rf)

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