Neue Regelungen zum Asylrecht – maximal drei Wochen Dauer bis zur Rückführung

Die Bundesregierung will künftig Asylverfahren im Eiltempo anwenden. Asylanträge sollten binnen einer Woche bearbeitet sein. Trotz evt. juristischem Einspruch und einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts dazu sollen die Verfahren nicht länger als drei Wochen dauern - und abgelehnte Asylbewerber direkt in die Heimat zurückgeschickt werden.
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Die Polizei beim zurückdrängen von Migranten an der griechisch-makedonische Grenze in der Nähe des Dorfes Idomeni, 20. November 2015Foto: SAKIS MITROLIDIS/AFP/Getty Images
Epoch Times20. November 2015

Die Verabschiedung des neuen Asylpakets verzögert sich wegen Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition. Die Regierung hat inzwischen einen überarbeiteten Gesetzentwurf an die Verbände geschickt, der der dpa vorliegt. Die Gespräche in der Koalition dauern aber noch an. Flüchtlingsaktivisten halten die Pläne für einen Frontalangriff auf das Asylrecht.

Die Regierung will künftig bei einer großen Gruppe von Migranten Verfahren im Eiltempo anwenden. Die Betroffenen sollen künftig in „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ untergebracht werden. Sie sind verpflichtet, dort bis zum Abschluss ihres Verfahrens zu wohnen, und sie dürfen den jeweiligen Bezirk in dieser Zeit nicht verlassen. Wer dagegen verstößt, dem drohen Sanktionen.

Asylverfahren soll maximal drei Wochen dauern – dann zurück in die Heimat

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll die Asylanträge in diesen Sondereinrichtungen binnen einer Woche bearbeiten. Inklusive der Zeit für einen juristischen Einspruch und eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts darüber sollen die Verfahren nicht länger als drei Wochen dauern – und abgelehnte Asylbewerber direkt aus den Aufnahmeeinrichtungen in die Heimat zurückgeschickt werden.

Das Innenressort hatte den ersten Entwurf für das Gesetzesvorhaben am Montag in die Ressortabstimmung gegeben. Am späten Donnerstagabend schickte die Regierung einen überarbeiteten Entwurf an die Verbände raus. Diese wurden zunächst bis Freitagabend um eine Stellungnahme gebeten. Kurz darauf zog das Innenressort die Frist allerdings wieder zurück – „aufgrund noch andauernder Gespräche auf politischer Ebene“.

Weitere Regelungen

Kosten für Sprachkurs: Strittig innerhalb der Koalition ist unter anderem der Kostenbeitrag, den Flüchtlinge für die Teilnahme an einem Integrationskurs zahlen sollen. In dem ersten Entwurf war ein Betrag von 1,39 Euro monatlich vorgesehen. In der überarbeiteten Fassung ist die Summe offengelassen.

Gesundheitliche Gründe verhindern Abschiebung: Auch zu den geplanten Verschärfungen bei Abschiebungen gibt es noch Diskussionen. Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig nur noch in besonders schwerwiegenden Fällen aus gesundheitlichen Gründen von einer Abschiebung verschont werden.

Familiennachzug bei Minderjährigen: Bei den Beschränkungen des Familiennachzugs für Menschen mit „subsidiärem Schutz“ war ursprünglich vorgesehen, dass diese auch für Minderjährige gelten sollen, die ihre Eltern nachholen wollen. In der überarbeiteten Fassung ist diese Regelung für Minderjährige nicht mehr zu finden.

Familiennachzug und Subsidärer Schutz: Für Erwachsene mit „subsidiärem Schutz“ ist aber nach wie vor geplant, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen. Es handelt sich dabei um Menschen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, aber dennoch nicht in die Heimat zurückgeschickt werden, weil ihnen dort ernsthafter Schaden droht.

Schnellverfahren: Auch der Kreis der Personen, für die die Schnellverfahren greifen sollen, wurde etwas eingegrenzt. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl klagt dennoch, eine unüberschaubar große Gruppe von Asylbewerbern könne künftig in den Sondereinrichtungen einkaserniert werden. „Das kann uferlos ausgelegt werden“, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt der dpa. „Das ist der größte Frontalangriff auf das Asylrecht seit 1993.“ Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von teils „unverhältnismäßig großen Härten“ für Flüchtlinge. (dpa/ks)



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