Neuer Gesetzesentwurf: Wohnungseinbrüche sollen künftig härter bestraft werden

Einbrüche werden künftig nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft. Das beschloss heute das Bundeskabinett in einem neuen Gesetzesentwurf.
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Symbolbild.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times10. Mai 2017

Mehr als 150.000 Wohnungseinbrüche hat es im vergangenen Jahr in Deutschland gegeben: Die Opfer erleiden neben dem materiellen Schaden auch einen Angriff auf die Privatsphäre – doch die Aufklärungsquote ist gering.

Das Bundeskabinett beschloss daher am Mittwoch härtere Strafen für Einbrecher und weitete die Befugnisse der Ermittler im Kampf gegen die oft in Banden organisierten Täter aus.

Mindeststrafe von drei Monaten auf mindestens ein Jahr anheben

Einbrüche werden künftig nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen eingestuft. Damit wird die Mindeststrafe von bisher mindestens drei Monaten auf mindestens ein Jahr Gefängnis angehoben.

Im härtesten Fall können Einbrecher in Zukunft mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Zudem wird der „minderschwere Fall“ bei Einbruch abgeschafft, dadurch können Verfahren nicht mehr so schnell eingestellt werden.

„Einbruchdiebstähle in die private Wohnung sind Straftaten, die in die Intimsphäre der Menschen eindringen – und bei den Opfern traumatische Folgen haben können“, begründete Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) seinen Gesetzentwurf. Die härteren Strafen sollen vor allem der Abschreckung dienen.

Fahnder dürfen nach Richterbeschluss Kommunikationsdaten Verdächtiger auswerten – Polizei begrüßt das

Um zudem die Ermittler im Kampf gegen Einbrecher zu stärken, dürfen sie künftig nach einem richterlichen Beschluss Kommunikationsdaten Verdächtiger auswerten, also zum Beispiel Telefon- oder Internetverbindungen sowie Standortangaben. Der Inhalt von Telefongesprächen oder E-Mails bleibt für die Fahnder aber tabu.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht in den neuen Befugnissen dennoch einen wichtigen Beitrag, die derzeit nur bei 17 Prozent liegende Aufklärungsquote bei Einbrüchen zu erhöhen.

„Das ist vor allem deswegen wichtig, um neben Einzeltätern auch die bandenmäßige Organisation dieser Wohnungsbeinbrüche besser aufklären zu können“, sagte er.

Die SPD hatte die Verschärfung bei der Kontrolle der Kommunikationsdaten zunächst abgelehnt, dann aber dem Drängen der Union nachgegeben.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte den Beschluss. „Ermittlungen bei Wohnungseinbrüchen sind meist zeit- und personalaufwändig, die Erweiterung des Aufklärungsinstrumentariums wird unseren Kolleginnen und Kollegen dabei helfen, wirksamer gegen Einbrecher vorzugehen“, erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow.

Inhalte von Telefongesprächen und E-Mails bleiben weiterhin tabu

Der Deutsche Richterbund (DRB) kritisierte, dass Fahnder nicht die Inhalte von Telefongesprächen und E-Mails von Verdächtigen überwachen dürfen.

„Hier weist das Gesetz noch Lücken auf, durch die Einbrecher entwischen könnten“, sagte der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Rebehn bezweifelte zudem den Abschreckungseffekt der verschärften Strafen. „Aller Erfahrung nach überlegt sich ein Einbrecher nicht vorher, ob ihm für einen Wohnungseinbruch sechs oder zwölf Monate Mindeststrafe drohen“, sagte er und verlangte eine höhere Polizeipräsenz.

Linke: Bundestagswahl das Motiv für die Gesetzesverschärfung

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) kündigte an, die schärferen Regeln sollten noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.

Kürzlich hatte die Bundesregierung bereits die Gelder aufgestockt, die Hauseigentümer und Mieter bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Sicherung von Fenstern und Haustüren beantragen können.

Die Linke verwies darauf, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2015 um zehn Prozent gesunken sei.

„Motiv für die Gesetzesverschärfung dürfte eher die diesjährige Bundestagswahl sein“, sagte Vizefraktionschef Frank Tempel. (afp)



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