Neues Sexualstrafrecht: Bayerns Justizminister kritisiert „deutliche Defizite“ im Gesetzentwurf

Der CSU-Politiker sieht Handlungsbedarf, wenn es um das "Begrapschen" geht. "Bei sexuellen Belästigungen, wie dem schnellen Griff an den Hintern oder den Busen weist der Entwurf von Maas Strafbarkeitslücken auf."
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SymbolbildFoto: Getty Images
Epoch Times16. März 2016

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) geht der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Reform des Sexualstrafrechts nicht weit genug – gerade in Bereichen, die nach den Vorfällen der Silvesternacht in Köln nochmals zusätzlich brisant wurden: "Wir müssen inakzeptable Lücken im Sexualstrafrecht schließen. Aber gerade mit Blick auf die Vorfälle in Köln springt Maas zu kurz", sagte Bausback der "Welt". Er kritisiert "deutliche Defizite" im Gesetzentwurf, den Maas am Mittwoch im Bundeskabinett vorstellte.

Der CSU-Politiker fordert, neue Straftatbestände zu schaffen, um sexuelle Belästigungen umfassender bestrafen zu können. "Als Antwort auf die Vorkommnisse in Köln muss ein eigener Straftatbestand geschaffen werden für sexuelle Übergriffe aus Gruppen heraus. Jeder, der sich an einer Gruppe beteiligt, aus der heraus sexuelle Übergriffe vorgenommen werden, soll sich künftig als Täter eines Sexualdelikts verantworten müssen, selbst wenn er selbst keine sexuellen Handlungen vorgenommen hat."

Der CSU-Politiker sieht auch Handlungsbedarf, wenn es um das "Begrapschen" geht. "Bei sexuellen Belästigungen, wie dem schnellen Griff an den Hintern oder den Busen weist der Entwurf von Maas Strafbarkeitslücken auf." Demnach wäre erst bei einer bestimmten "Erheblichkeit" des Übergriffs eine empfindliche Bestrafung möglich. "Das kann man den Opfern nicht erklären", sagte Bausback.

Er fordert, dass auch ein weniger massives Begrapschen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Für das größte gravierendste Manko bei den Reformvorschlägen seines SPD-Kollegen hält Bausback die vorgeschlagene Streichung des besonders schweren Falls der Nötigung zu sexuellen Handlungen.

Das führe dazu, dass bestimmte Fälle von so genanntem "Sexting" und Cybermobbing nicht mehr so hart bestraft werden könnten wie bisher. Es geht dabei um Nötigungen, bei denen zum Beispiel die Opfer über das Internet gezwungen werden, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und hiervon pornografische Bilder zu versenden. Gerade Jugendliche werden hier häufig zum Opfer.

"Es kann nicht angehen, dass gerade Jugendliche nach der Reform weniger geschützt werden", sagte Bausback. Ein Defizit sieht der CSU-Politiker auch für geistig behinderte Opfer. "Der Entwurf von Maas erfasst nicht Fälle erheblich verminderter Widerstandsfähigkeit. Gerade für geistig behinderte Menschen ist eine Schutzlücke zu befürchten, die nicht zu rechtfertigen wäre."

Der CSU-Politiker ist der Auffassung, dass das Bundesjustizministerium einiges einfach übersehen hat, was in der Realität von Bedeutung ist. "Es ist offenbar Einiges im Bundesjustizministerium nicht bis zu Ende gedacht worden. Mit unseren Staatsanwaltschaften und Gerichte, die tagtäglich diese Fälle auf dem Tisch haben, sind wir einfach näher an der Lebenswirklichkeit", sagte der Landesminister.

(dts Nachrichtenagentur)



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