Niedersachsen: Vermummung soll keine Straftat mehr sein

Niedersachsens rot-grüne Regierung will Vermummung während Demonstrationen nicht mehr als Straftat werten. Ein Gesetzentwurf sei in Arbeit, der Vermummung als Ordnungswidrigkeit einstuft.
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Antifa-Gegendemo um Stuttgarter Parteitag der AfD am 30. April.Foto: Philipp Guelland / AFP / Getty Images
Epoch Times10. August 2016

Niedersachsens rot-grüne Regierung will Vermummung während Demonstrationen nicht mehr als Straftat werten. Statt dessen solle dies künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Das sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Meta Janssen-Kucz. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag vom Kabinett in Hannover beschlossen und soll in der nächsten Sitzung des Landtages debattiert werden. Die Junge Freiheit berichtete.

Die Argumentation hinter dem Vorschlag lautet: „Die Polizei kann so bei Demonstrationen stärker situationsangemessen und deeskalierend agieren und muss nicht jede Vermummung von Demonstranten als Straftat verfolgen“, so Janssen-Kucz. Grundsätzlich bleibe es jedoch beim Vermummungsverbot auf Demonstrationen.

Laut Versammlungsgesetz ist bei Demonstrationen eine Aufmachung verboten, „die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“. Das Gesetz lässt den Behörden jedoch Spielraum zur Umsetzung.

In Bayern war das Vermummungsverbot ab 1. Dezember 2015 wieder auf Straftatbestand hochgestuft worden: Wer demonstriert steht für etwas ein und kann sein Gesicht zeigen, meinten CSU und Freie Wähler mit deutlicher Mehrheit laut BR. Die SPD nannte die Änderung sinnlos. (rf)



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