NRW-Verfassungsgericht verhandelt über 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahl

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster befasst sich mit der umstrittenen 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Acht kleinere Parteien legten Beschwerde ein.
Titelbild
Justitia, Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv/dpa
Epoch Times23. Oktober 2017

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster befasst sich am Dienstag (10.30 Uhr) mit der umstrittenen 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland.

In dem Streit legten acht kleinere Parteien Beschwerde gegen die Sperrklausel ein, die der Landtag am 10. Juni 2016 beschlossen hatte. Damit ist Nordrhein-Westfalen das einzige deutsche Flächenland, das bei Kommunalwahlen wieder eine Sperrklausel einführte.

Der Regelung zufolge müssen Parteien mindestens 2,5 Prozent der Stimmen auf sich vereinen, um Vertreter in Räte und Kreistage zu entsenden. Die Befürworter argumentieren, dass damit die Funktionsfähigkeit kommunaler Gremien gesichert und ihre „Zersplitterung“ verhindert wird.

Kritiker sehen hingegen eine Benachteiligung kleiner Parteien. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion