NRW will Gerichtsverfahren in englischer Sprache ermöglichen

Wirtschaftsprozesse sollen in NRW künftig auch in englischer Sprache geführt werden können. "Internationale Konzerne wollen nicht in einer Sprache verhandeln, die sie selbst nicht sprechen", so NRW-Justizminister Biesenbach.
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Ein Buch der Strafprozessordnung im Landgericht in Cottbus.Foto: Oliver Mehlis/Symbolbild/dpa
Epoch Times4. Januar 2018

Wirtschaftsprozesse sollen nach dem Willen von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) künftig auch in englischer Sprache geführt werden können.

Biesenbach will damit die zunehmende Verlagerung von wichtigen und lukrativen Wirtschaftsprozessen ins Ausland stoppen. „Internationale Konzerne wollen nicht in einer Sprache verhandeln, die sie selbst nicht sprechen“, sagte Biesenbach der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).

Die in der deutschen Gerichtsverfassung vorgeschriebene Begrenzung der Gerichtssprache auf Deutsch trage deshalb dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten entweder im Ausland oder vor privaten Schiedsgerichten ausgetragen würden.

„Durch die Einführung von auch englischsprachigen Kammern für internationale Handelssachen wollen wir nicht nur unsere Gerichte, sondern den gesamten Wirtschaftsstandort NRW attraktiver machen“, sagte Biesenbach.

Für eine entsprechende Bundesratsinitiative hat er nach eigenen Angaben bereits die Unterstützung von Bayern, Niedersachsen und Hamburg signalisiert bekommen. Nach bislang unveröffentlichten Angaben des NRW-Justizministeriums ging die Zahl der Verfahren und Eingänge bei den Kammern für Handelssachen in NRW von 12.101 im Jahr 2007 kontinuierlich auf 7.769 im Jahr 2016 zurück. (dts)



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