Nur Hälfte der Intensivpatienten hat Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Gut die Hälfte der Intensivpatienten in Deutschland hat eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Allerdings seien die abgegebene Verfügungen für gut 40 Prozent der Betroffenen schlecht formuliert und schwer interpretierbar.
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Symbolbild: Eine Patientin im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB).Foto: Theo Heimann/Getty Images
Epoch Times26. Mai 2017

Nur gut die Hälfte der Intensivpatienten hat eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Das steht in einer heute veröffentlichten Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE).

Zwar nimmt die Zahl der Vollmachten generell zu, doch bislang haben nur 51,3 Prozent der Patienten auf Intensivstationen ein solches Dokument. Zum Teil dokumentieren die Verfügungen den Willen der Patienten demnach allerdings nicht eindeutig.

Da die betroffenen Personen die Vordrucke fehlerhaft ausfüllten, seien knapp 40 Prozent der abgegebenen Vorsorgevollmachten und rund 44 Prozent der Patientenverfügungen schwer interpretierbar. Zudem könnten oft auch engste Angehörige den eigentlichen Patientenwillen nicht oder nur unsicher wiedergeben.

Nach Angaben der Experten sollte eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht konkret formuliert sein und bei der Aufnahme im Krankenhaus abgegeben werden. Beim Erstellen einer Patientenverfügung können sich Patienten von einem Arzt beraten lassen.

Insgesamt hatten die Forscher stichprobenartig 998 Patienten auf elf Stationen der Klinik für Intensivmedizin des UKE kurz vor ihrer Verlegung auf eine Normalstation befragt. Die Studie erschien im „Deutschen Ärzteblatt“.

Mit einer Patientenverfügung können Patienten für den Fall, dass sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich nicht mehr äußern können, dem Arzt Anweisungen geben. Die Verfügung muss eine Entscheidung über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in eine bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahme enthalten.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Vertrauenspersonen ausgewählt werden, die im Notfall einzelne oder alle anfallenden Rechtsgeschäfte erledigen. Durch das Erstellen einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung im Notfall vermieden werden. (afp)



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