Oberstaatsanwalt Roman Reusch, die AfD und das Mäßigungsgebot für Beamte + Video
Roman Reusch leitet die Abteilung Auslieferung ausländischer Straftäter und hat Aussichten, für die AfD in den Bundestag einzuziehen. Er ist vorsichtig mit seinen Äußerungen im Wahlkampf – aus beruflichen Gründen. Er sagte jedoch: „Wenn die Blockparteien so weiter machen wie bisher, dann hat unser Land in 20 Jahren fertig.“
AfDler im Staatsdienst werden von ihren Vorgesetzten genau unter die Lupe genommen.
Beamte unterliegen dem Mäßigungsgebot, d.h., Beamte müssen auf die Interessen ihres Arbeitgebers Rücksicht nehmen. Sobald sie in den Bundestag gewählt sind, sind sie freier in ihren Äußerungen und unterliegen Immunität.
Das Mäßigungsgebot verpflichtet Beamte, bei „politischer Betätigung innerhalb und auch außerhalb des Dienstes ‚diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben‘. Es steht in engem Zusammenhang mit ihrer Neutralitätspflicht, bedeutet jedoch kein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung“, schreibt Wikipedia.
https://www.youtube.com/watch?v=y2F0O-quAHo&feature=share&app=desktop
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