Dresden: Pegida-Gründer Bachmann zu hoher Geldstrafe verurteilt

9.600 Euro fand das Dresdener Amtsgericht heute eine angemessene erstinstanzliche Geldstrafe für Lutz Bachmann. Es ging um Volksverhetzungsvorwürfe.
Titelbild
Lutz Bachammn heute vor Gericht mit seiner Anwältin Katja Reichel und Ehefrau Vicky.Foto: JENS SCHLUETER/AFP/Getty Images
Epoch Times3. Mai 2016

Pegida-Gründer Lutz Bachmann ist heute in Dresden in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn zu 9.600 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 80 Euro). Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

In dem Prozess ging es um Äußerungen, die Bachmann noch vor seinem öffentlichen Erscheinen als Frontmann der Bürgerbewegugn Pegida getätigt haben soll. So soll Bachmann in einer geschlossenen Gruppe auf Facebook Migranten angeblich als "Viehzeug" und "Gelumpe" bezeichnet haben. Er hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sprach von einem politischen Verfahren, das ihn und die Pegida-Bewegung diskreditieren solle. Um den Prozess hatte es enormen Medienrummel gegeben.

Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.

(dts /rf)



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