Pflegebeauftragte fordert Neuregelung zum Elternunterhalt: Warum sollen ehemalige Heimkinder für Eltern zahlen?

"Vom Herzen und vom Verstand her ist es schwer nachzuvollziehen, dass Kinder, wenn sie ohne Notlage einst weggegeben wurden, später für ihre Eltern aufkommen müssen", so die Pflegebeauftragte der Bundesregierung.
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Eine Altenpflegerin unterstützt in einem Pflegeheim eine Frau beim Essen.Foto: Matthias Benirschke/dpa
Epoch Times13. Januar 2018

Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), spricht sich für neue Regelungen zum sogenannten Elternunterhalt aus.

Die Sozialämter zahlen pro Jahr mehr als drei Milliarden Euro für Senioren, die sich die Pflege oder den Heimaufenthalt im Alter nicht selbst leisten können. Diese Kosten dürfen die Sozialämter auf die Söhne und Töchter umlegen.

Juristen streiten seit Langem über den Elternunterhalt, auch wegen Fällen, in denen ehemalige Heimkinder für ihre Mutter und ihren Vater zahlen sollen.

„Vom Herzen und vom Verstand her ist es schwer nachzuvollziehen, dass Kinder, wenn sie ohne Notlage einst weggegeben wurden, später für ihre Eltern aufkommen müssen“, sagte Fischbach dem „Spiegel“.

Bei diesem Thema gebe es „politischen Diskussionsbedarf“. Aktueller Fall: Eine 55-jährige Frau aus Rodgau bei Frankfurt am Main klagt zurzeit gegen das Sozialamt in Offenburg. Die Behörde verlangt von ihr, knapp 800 Euro im Monat für ihre pflegebedürftige Mutter zu zahlen.

Dabei kam die Frau sechs Wochen nach ihrer Geburt in ein Säuglingsheim und wuchs später in einem Kinderheim auf, fast ohne Kontakt zu ihren Eltern. Die Tochter weigert sich, für den Unterhalt aufzukommen. Kommende Woche beginnt die Verhandlung vor dem Familiengericht in Offenburg. (dts)



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