„Pionierentscheidung“: Jobcenter muss Schulbücher für Hartz-IV-Empfänger bezahlen

Das Jobcenter muss Schulbücher für Harz-IV-Empfänger bezahlen, entschied heute das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Titelbild
Bücher seien nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf, entschied das Gericht.Foto:  Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times15. Januar 2018

Kosten für Schulbücher müssen Hartz-IV-Empfängern vom Jobcenter bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie ein Sprecher in Celle mitteilte.

Es sei das erste derartige Urteil eines Obergerichts. Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von Schulbüchern als Zusatzleistung zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr und verwies auf die vorgesehene Pauschale.

Bücher seien nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf und müssten aus dem Regelbedarf bezahlt werden, entschied dagegen das Gericht. Weil dieser jedoch nur Kosten für Bücher von rund 3 Euro im Monat vorsehe, sei nicht einmal ein Drittel der notwendigen Schulbuchkosten gedeckt.

Das sei aber „eine planwidrige Regelungslücke“, weil der Gesetzgeber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen müsse.

Diese Lücke müsse geschlossen werden. „Das ist eine Pionierentscheidung“, sagte der Sprecher. „So wurde ein gangbarer Weg gefunden, ohne dass man das Bundesverfassungsgericht anrufen muss.“ Eine Revision wurde zugelassen. (Az. L 11 AS 349/17, Urteil vom 11. Dezember 2017) (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion