Pro Asyl kritisiert Vorgehen des Auswärtigen Amts bei Familiennachzug

Pro Asyl kritisiert scharf die Kriterien des Auswärtigen Amtes zum Familiennachzug. Die Eltern müssen u.a. den Lebensunterhalt für sich und die nachziehenden Kinder sichern können und hinreichenden Wohnraum in Deutschland nachweisen.
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Ein Übersetzer gibt einem Kurden Hinweise zum Asylantrag.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times31. März 2017

Scharfe Kritik an Kriterien des Auswärtigen Amts für den Familiennachzug von Flüchtlingen hat die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl geübt. Diese machten einen Nachzug von Eltern zu unbegleiteten Minderjährigen de facto fast unmöglich, wenn diese im Heimatland weitere Kinder betreuten, erklärte Pro Asyl am Freitag in Berlin. In einem neuen Erlass vom 20. März werden demnach zusätzliche Hürden aufgebaut.

Geschwister von in Deutschland anerkannten minderjährigen Flüchtlingen sollen demnach nur dann zusammen mit ihren Eltern ein Visum erhalten können, wenn die Familie in Deutschland hinreichenden Wohnraum nachweisen kann.

Zudem müssten die Eltern den Lebensunterhalt für sich und die nachziehenden Kinder sichern können. Auch solle geprüft werden, ob nicht Geschwisterkinder zum Beispiel bei Verwandten zurückbleiben könnten oder ob nur ein Elternteil nach Deutschland kommt und der zweite bei den anderen Kindern bleibt.

„Die Trennung der Eltern oder von Eltern und Kindern hält das Auswärtige Amt grundsätzlich für zumutbar“, wirft pro Asyl der Behörde vor. Selbst in Fällen außergewöhnlicher Härte werde für den Geschwisternachzug in der Regel weiter der Nachweis zum Lebensunterhalt verlangt. Auch vor dem neuen Erlass seien Härtefallklauseln sehr restriktiv ausgelegt worden.

Die Organisation verweist auf das Beispiel einer Familie, bei der zwei 16- und 19-jährige Kinder in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt sind. Visa zum Familiennachzug aus der Türkei zu der 16-jährigen Tochter hätten zwar die Eltern erhalten, nicht aber die jüngeren, acht- und zehnjährigen Kinder.

Die Eltern entschieden sich daraufhin laut Pro Asyl, die jüngeren Kinder bei Verwandten zurückzulassen. Für diese konnten sie dann erst nach ihrer eigenen Asyl-Anerkennung Anfang März Visa zum Familiennachzug beantragen. Eine Antwort darauf liege noch nicht vor, hieß es. (afp)



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