Prozess zur Soldatenimpfung – Anwälte nehmen PEI-Aussage auseinander

Unzureichende Daten, schwere Nebenwirkungen, Todesfälle. Zwei Bundeswehroffiziere zogen gegen die ihnen obliegende Duldungspflicht zur COVID-Impfung vors Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Kurz vor dem nächsten Termintag am 6. Juli sorgen Meldungen um das Anwaltsteam für Verwirrung.
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Am 6. Juli geht der Prozess um die Duldungspflicht zur COVID-Impfung für Soldaten weiter.Foto: Epoch Times
Von 5. Juli 2022

Am Mittwoch, 6. Juli, geht der Prozess zur COVID-Impfung für Soldaten in die nächste Runde. Dann müssen Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts zu Fragen zur Statistik und zu Impfstoff-Chargen Rede und Antwort stehen. Vor dem Prozess gab es jedoch einigen Wirbel um das Anwaltsteam.

„Nach wochenlangem engagiertem Einsatz der Anwälte und des Sachverständigen Tom Lausen für den berühmten ‚Soldatenprozess‘ wurde Rechtsanwältin Beate Bahner auf Empfehlung des ‚federführenden‘ Anwalts Wilfried Schmitz durch den von ihr vertretenen Offizier das Mandat entzogen“, heißt es auf der für den Prozess eingerichteten Plattform www.covid-soldaten.de.

Die erfahrene Anwältin gefährde durch ihre Rechtsausführungen, ihre Beweisanträge und ihre Beharrlichkeit den Prozesserfolg und habe sich den „Hohn, Zorn und Hass des Gerichts zugezogen“, so der angebliche Vorwurf des Kopfs des Anwaltsteams gegen die Heidelberger Medizinrechtlerin. Außerdem habe sich neben dem Datenanalysten Tom Lausen auch die Anwältin Dr. Brigitte Röhrig aus dem Prozess zurückgezogen und ihr Mandat niedergelegt. Dem Rechtsanwalt Göran Thoms sei das Mandat ebenfalls entzogen worden.

Die auf der vorgenannten Website erhobenen Vorwürfe weist der Anwalt Wilfried Schmitz zurück. Gegenüber Epoch Times erklärte er, dass er weder ein kompetentes Verteidigerteam zerschlagen noch mehrere Beweisanträge eigenmächtig zurückgezogen habe. Klar sei aber: „Beate Bahner ist aus dem Team rausgeflogen.“

Anwalt wirft Bahner Fehlverhalten vor

Dafür habe es gute und handfeste Gründe gegeben, so der Anwalt. Auf Einzelheiten wollte er gegenwärtig nicht eingehen. Das würde er alles nach dem Prozess offenlegen, der für ihn nun im Vordergrund steht und seine ganze Aufmerksamkeit verlangt. Beispielhaft nannte er jedoch fehlenden Respekt gegenüber den Obersten Verwaltungsrichtern. Bahner habe ständig die Verhandlungsleitung und Hinweise des Vorsitzenden Richters ignoriert. Dies sei „sehr unprofessionell“ gewesen, da die Verhandlungsatmosphäre dadurch vollkommen unnötig sehr negativ belastet worden sei, auch zum großen Ärger vieler Prozessbeobachter. Kein Amtsrichter würde sich so ein Verhalten bieten lassen, so Schmitz.

Rechtsanwalt Thoms habe seine weitere Mitwirkung von einer Bedingung abhängig gemacht, die Schmitz nicht konkret benannte. Andernfalls habe er um seine Entpflichtung gebeten. Da auch die Mandantschaft die Bedingung ablehnte, endete das Mandat für Thoms, berichtet der federführende Anwalt weiter.

„Der Entzug eines Mandats ist im Alltag von Juristen nichts Ungewöhnliches. Normalerweise akzeptieren Anwälte das und gehen weiter“, schilderte der Jurist.

Pilot stößt zu Anwaltsteam

Neu in dem Team ist der „sehr prozesserfahrene Kollege Tobias Ulbrich“, erklärte Schmitz gegenüber Epoch Times. Ulbrich habe sich mit seiner Kanzlei nicht nur auf Impfschadensfälle fokussiert und vertrete Betroffene, sondern habe eine Fluglizenz, was vor allem in dem Prozess für die Soldaten und Piloten selbst eine Rolle spielen dürfte.

Die Bundesverwaltungsrichter schätzt Schmitz als sehr offen und interessiert ein. So sei das Gericht Anregungen gefolgt, die das Anwaltsteam in den Verwaltungsrechtsstreit eingebracht hat. Er hob hervor, dass im bisherigen Rahmen der Anhörung unterschiedliche Experten und auch Vertreter vom Robert Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) befragt wurden.

„Frau Professor Kämmerer hat vor dem Bundesverwaltungsgericht den PCR-Test zerfetzt und die Lüge von der asymptomatischen Ansteckung aufgedeckt. Auch die renommierten Professoren Bhakdi und Burkhardt haben sich mit ihren Beiträgen in den Prozess eingebracht. Jetzt kommen noch zwei weitere PEI-Vertreter, die Auskunft zur Statistik und die Impfchargen geben sollen“, erklärte Schmitz. So eine umfangreiche, hochkarätige und unabhängige Sachverständigenanhörung habe es in den ganzen zwei Jahren nirgendwo gegeben – auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht.

Bedauerlich findet der Anwalt hingegen, dass Professor Harald Matthes von der Charité, der eine Studie zu Impfnebenwirkungen in die Wege geleitet hat, nicht gehört wird, da seine Studie noch nicht abgeschlossen wurde.

In jedem Fall sei das Anwaltsteam der Soldaten mit dem Kollegen Ulbrich und dem Rechtsprofessor Martin Schwab für die Verhandlungen am 6. und 7. Juli gut aufgestellt. Begleitet wird es von weiteren Experten, unter ihnen Professor Werner Bergholz, der im Evaluationsteam zu den Corona-Maßnahmen mitwirkte, sowie Professor Christof Kuhbandner vom Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie an der Universität Regensburg.

Wie viele Menschen müssen sterben?

Vor dem Gerichtstermin haben die Anwälte im Sinne der Soldaten, die sich gegen die ihnen obliegende Duldungspflicht zur COVID-Impfung wehren, noch einmal juristisch nachgelegt. Schwab reichte bei Gericht einen 50-seitigen Schriftsatz ein, welcher der Epoch Times vorliegt. Darin nahm er unter anderem Bezug auf die Anhörung des Sachverständigen Dr. Dirk Mentzer, Leiter der Pharmakovigilanz beim Paul-Ehrlich-Institut.

Mit großem Erstaunen habe Schwab die Antwort von Mentzer auf die Frage zur Kenntnis genommen, wie viele Menschen seiner Auffassung nach sterben müssen, bis das PEI ein Risikosignal erkennt und gegebenenfalls die COVID-Injektionen als bedenkliches Arzneimittel im Sinne von Paragraf 5 Abs. 1 Arzneimittelgesetz einstuft. „Dazu konnte Herr Mentzer keinen konkreten Schwellenwert benennen! Er meinte nur, der Tod im Zusammenhang mit der Impfung bedeute nicht zwingend den Tod durch die Impfung; die oben bereits angesprochene Beweislastumkehr zum Nachteil des Herstellers ist ihm dabei offensichtlich nicht bewusst“, kritisiert der Rechtswissenschaftler.

Das PEI recherchiere bei jedem Verdachtsfall nach, wobei Mentzer sich persönlich um die Todesfälle von Kindern kümmere. Auf die Frage, wie viele Kinder seit dem 31. Dezember 2021 geimpft wurden, konnte er jedoch nicht antworten. Im letzten Sicherheitsbericht habe es jedenfalls keine neuen Erkenntnisse gegeben. Auf Nachfrage, wie wahrscheinlich es ist, dass kein weiteres Kind verstorben ist, antwortete Herr Mentzer, das könne er nicht sagen, es sei jedenfalls kein weiterer Fall eines nach Impfung verstorbenen Kindes gemeldet worden“, schildert Schwab. Mentzers Aussage endete mit den Worten: „Sie können gerne beim PEI anfragen.“

Diese Aussage verwundere, da Mentzer in der mündlichen Verhandlung vom 7. Juni das PEI repräsentierte. „Vor allem aber entspricht die Angabe, seit Anfang 2022 sei kein weiteres Kind nach der Impfung verstorben, nicht der Wirklichkeit. Die Wahrheit ist vielmehr, dass die Zahl der nach Impfung verstorbenen Kinder (wohlgemerkt nur der gemeldeten!) mittlerweile von acht auf neun angewachsen ist“, so Schwab unter Bezug auf einen Bericht von „Report24“. Da Mentzer die Fälle bei den Kindern nach eigenen Angaben selbst recherchiere, falle es schwer, die Falschinformation, die er in der mündlichen Verhandlung vom 7. Juni 2022 bezüglich der Anzahl der verstorbenen Kinder gab, mit Gedächtnislücken zu erklären.

Tragische Fälle von Nebenwirkungen

Zudem reichte der Rechtswissenschaftler eine 80-seitige Zusammenstellung von Fallberichten zu Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein.

Hinter jedem einzelnen dieser Fallberichte steht eine menschliche Tragödie unsäglichen Ausmaßes. In den hier dokumentierten Fällen waren die Patienten bzw. ihre Angehörigen offenbar damit einverstanden, dass das eigene Leiden bzw. der Tod des nach Impfung Verstorbenen in einer Fallstudie öffentlich dargestellt und damit für die klinische Forschung fruchtbar gemacht wird“, so Schwab. Anders seien die Veröffentlichungen von Fotos, Röntgen-, MRT- und CT-Bildern nicht zu erklären.

Der Rechtsprofessor wies die Äußerung des PEI-Sachverständigen Dirk Mentzer aus der Verhandlung vom 7. Juni zurück. „Völlig unverantwortlich“ sei die Art und Weise, wie dieser bei seiner Vernehmung das Risiko einer Herzmuskelentzündung verharmlost habe und vortrug, dass eine Myokarditis nach ein bis fünf Tagen folgenlos abheile. Unter Bezug auf die Gelbe Liste, den Pharmaindex, zählt Schwab verschiedene Arten der Myokarditiden mit unterschiedlicher Letalität auf. „In 20 Prozent der Fälle mündet eine Myokarditis zudem in eine chronische Erkrankung“, schreibt der Rechtswissenschaftler unter Verweis auf die Deutsche Herzstiftung.

Unter den beschriebenen Fällen ist ein zuvor gesundes und sportliches 16-jähriges Mädchen. Zwei Tage nach der zweiten Dosis von BioNTech traten bei ihr Symptome von Taubheitsgefühl und Kribbeln in den Füßen auf, die nach wenigen Tagen auch an den Händen auftraten und sich im weiteren Verlauf bis zu den Ellenbogen und Knien ausweiteten. „Die zunehmenden Schwierigkeiten beim Gehen veranlassten die Patientin, sich in der Notaufnahme vorzustellen“, schildert Schwab unter Bezug auf die Studie.

Eine 14-Jährige, bei der keine chronischen Krankheiten bekannt waren, stellte sich drei Tage nach einer zweiten Impfdosis BioNTech in der Notaufnahme vor. Sie litt unter Schmerzen im Oberbauch, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen. Am vierten Tag war sie nicht mehr ansprechbar. Sie wurde auf die Intensivstation verlegt und intubiert. Die Ärzte diagnostizierten Hepatotoxizität (Leberschädigung durch giftige Substanzen) und wiesen sie später zur Behandlung in ein Lebertransplantationszentrum ein.

Amputation nach COVID-Impfung

Bei einem 36-Jährigen musste nach der COVID-Impfung der linke Vorfuß amputiert werden, berichtete Schwab weiter. Der Mann hatte zwei Wochen nach der ersten AstraZeneca-Impfung an Schmerzen und Taubheit am unteren linken Bein gelitten, sein Fuß lief dunkel an. In der Kniekehle des Patienten war bei einer Untersuchung kein Puls spürbar. Auf einem erschütternden Foto der Studie ist zu sehen, dass der ganze Vorfuß abgenommen wurde. Zurück blieb ein umgenähter Fußstumpen.

Aus der Studie zu dem Fall zitiert Schwab: „Unser Fall trägt zur Entdeckung einer potenziellen, nicht gemeldeten Komplikation nach der COVID-19-Impfung bei und verdeutlicht die negativen prognostischen Auswirkungen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, Patienten, die COVID-Impfungen erhalten, auf thromboembolische Ereignisse zu überwachen.“

Eine andere Studie verweist auf unerwünschte Nebenwirkungen im Bereich der Augen nach einer Impfung. Ärzte sollten nach der Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen auch die Augen im Blick haben, heißt es. Zudem berichtet Schwab über einen 23-Jährigen, der nach der COVID-Impfung unter einer Autoimmunerkrankung der Haut mit subepidermaler Blasenbildung litt; einen 26-jährigen medizinischen Fachmann, der nach der Impfung eine akute Myokarditis entwickelte; eine Fallserie von zehn männliche Patienten im Durchschnittsalter von 23 Jahren, bei denen impfstoffbedingt Myokarditis diagnostiziert wurde, und viele andere Fälle.

„An unseren Argumenten kommt auch die Bundeswehr nicht mehr vorbei“, äußert Schmitz siegessicher. Er rechnet damit, dass spätestens am 7. Juli die Plädoyers gehalten werden und das Gericht im Anschluss sein Urteil fällt.



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