Räume von Hildesheimer Salafistenverein DIK sollen gemeinnützigen Zwecken dienen
Die Räume des im März verbotenen Salafistenvereins Deutscher Islamkreis Hildesheim (DIK) sollen an einen gemeinnützigen Träger übergeben werden. Das teilte die Polizei am Mittwoch in Göttingen mit. Demnach ist geplant, die ehemalige Moschee einer ortsansässigen Hildesheimer Organisation mit entsprechendem Profil zur Verfügung zu stellen. Eine Entscheidung ist nach Angaben einer Sprecherin noch nicht gefallen, auch Stadt und Land sind beteiligt.
Der als Anlaufpunkt für radikale Islamisten bundesweit bekannte DIK war vom niedersächsischen Innenministerium im März geschlossen worden. Unter anderem waren Mitglieder des Vereins nach Syrien ausgereist, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat anzuschließen. Die Polizeidirektion Göttingen übernahm die Vollstreckung und beschlagnahmte das DIK-Vermögen.
Die Verwendung von Immobilien und sonstigem Vermögen durch den Staat muss nach den Vorgaben des Vereinsgesetzes gemeinnützigen Zwecken zugute kommen. Neben einem Verkauf kommt nach Angaben der Polizei deshalb auch eine Übertragung an entsprechende Träger in Frage. Dies soll mit den früheren DIK-Räumen nun geschehen. (afp)
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