Rechnungshof kritisiert Freibad-Besuche während der Dienstzeit bei der Bundeswehr

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs können seit dem Jahr 2016 alle militärischen und zivilen Beschäftigten der Bundeswehr in der Arbeitszeit bis zu zwei Stunden wöchentlich an Gesundheitskursen teilnehmen. Prüfer kritisierten, das zuständige Bundesverteidigungsministerium habe "keinen Überblick, wie viel Arbeitszeit durch die Kursteilnahme entfällt und welche Kosten damit verbunden sind".
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Bundeswehr.Foto: CHRISTOF STACHE/AFP/Getty Images
Epoch Times25. April 2017

Während der Dienstzeit für den Stadtmarathon trainieren oder im Freibad schwimmen: Sind die Angebote bei der Bundeswehr sinnvolle Gesundheitsvorsorge oder Verschwendung von Steuergeldern?

Der Bundesrechnungshof monierte am Dienstag den möglichen Arbeitszeitausfall durch das Recht auf den Besuch von Gesundheitskursen. Das Verteidigungsministerium von Ursula von der Leyen (CDU) wies die Kritik zurück. SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles sprang der Kollegin zur Seite und verteidigte das Gesundheitsangebot.

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs können seit dem Jahr 2016 alle militärischen und zivilen Beschäftigten der Bundeswehr in der Arbeitszeit bis zu zwei Stunden wöchentlich an Gesundheitskursen teilnehmen. Als Schwerpunkt werden Krafttraining, Gymnastik und Rückenkurse angeboten. Daneben gibt es aber auch Angebote zur Vorbereitung auf einen Stadtmarathon oder offene Schwimmzeiten im Freibad.

Die Prüfer kritisierten nun, das zuständige Bundesverteidigungsministerium habe „keinen Überblick, wie viel Arbeitszeit durch die Kursteilnahme entfällt und welche Kosten damit verbunden sind“. Die Bundeswehr nehme Arbeitszeitausfall „von mehreren tausend Stellen“ hin, hieß es weiter.

Von der Leyen, die früher Bundesarbeitsministerin war, hat attraktivere Arbeitsbedingungen bei der Bundeswehr zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht.

Ihr Haus reagierte irritiert auf die Anmerkungen der Prüfer: „Wir sparen nicht an der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unserer Soldatinnen und Soldaten“, erklärte eine Sprecherin. Betriebliches Gesundheitsmanagement und Prävention gehörten zur modernen Arbeitswelt dazu und seien „ein wesentlicher Aspekt im Rahmen der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages der Bundeswehr“.

Auch Bundesarbeitsministerin Nahles zeigte wenig Verständnis für die Haltung des Rechnungshofs: „Die Kritik des Bundesrechnunghofes am Sportprogramm der Bundeswehr ist völlig aus der Zeit gefallen“, erklärte sie. Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer diene auf lange Sicht allen.

Auf Kritik der Prüfer stieß auch die Neuorganisation der Karrierecenter der Bundeswehr. „Die Analyse, auf der die neue Organisationsstruktur beruht, ist weder tragfähig noch in sich schlüssig“, schrieben sie. So sei die Herleitung des angenommenen Personalmehrbedarfs von 472 Stellen fragwürdig: Grundlage sei eine Abfrage bei den Karrierecentern. Sie beruhe damit „auf subjektiven Erfahrungen und Bedürfnissen“.

Die Karrierecenter lösten die alten Kreiswehrersatzämter ab und sind unter anderem für die Personalgewinnung für die Bundeswehr zuständig.

Der Bundesrechnungshof kritisierte in seinen ergänzenden Anmerkungen zu einem bereits früher veröffentlichten Bericht auch weitere Bereiche; unter anderem den mangelhaften Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug oder das Verfahren zum Einzug von Rentenbeiträgen. (afp)



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