Schadenersatzansprüche von Kohl anscheinend mit Tod des Altkanzlers verfallen

Kohls Biographen hätten dem früheren Bundeskanzler Schadenersatz zahlen müssen. Mit dem Tod Kohls sind die Schadenersatzansprüche aber anscheinend verfallen und können nicht vererbt werden.
Epoch Times28. Oktober 2017

Die Schadenersatzansprüche von Helmut Kohl an seine Biografen Heribert Schwan und Tilman Jens sind anscheinend mit dem Tod des früheren Bundeskanzlers verfallen. Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter würde demnach leer ausgehen, heißt es in der aktuellen Ausgabe des Magazins „Spiegel“ unter Berufung auf Rechtsexperten.

„Geldentschädigungsansprüche für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sind nicht vererblich“, zitierte der „Spiegel“ die Hannoveraner Jura-Professorin Jutta Stender-Vorwachs.

Entscheidend ist demnach dabei, dass die Ansprüche Kohls zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht rechtskräftig waren. Zwar hatte das Landgericht Köln Kohl im April 2017 wegen der unabgesprochenen Veröffentlichungen eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen. Als der Altkanzler dann im Juni starb, war der Rechtsstreit darüber aber noch offen, da beide Seiten Berufung eingelegt hatten. Darüber will das Kölner Oberlandesgericht dem Bericht zufolge am 15. Februar verhandeln.

„Schmerzensgeldansprüche haben eine heilende Funktion“, sagte Stender-Vorwachs“ dazu weiter dem „Spiegel“. „Sie sollen der betroffenen Persönlichkeit etwas Gutes tun.“ Dieses Ziel könne aber nach dem Tod des Geschädigten nicht mehr erreicht werden.

Die Anwälte Kohls sowie die Autoren wollten sich laut „Spiegel“ nicht zu dem Fall äußern. Der mitverklagte Heyne-Verlag äußerte demnach aber die Erwartung, das Oberlandesgericht werde die Klage „aus erbrechtlichen Gründen abweisen“.

Schwan und Jens sind die Autoren des 2014 erschienenen Buchs „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Bei dem Streit geht es vor allem um Textpassagen zu vertraulichen Äußerungen Kohls über andere Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. (afp)



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