Schleswig-Holstein lockert Tanzverbot an „stillen Feiertagen“

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SpontanpartyFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. Januar 2016

In Schleswig-Holstein darf künftig auch am Volkstrauertag und am Totensonntag ab 20 Uhr das kulturelle Leben uneingeschränkt stattfinden. Der Kieler Landtag schränkte das bisherige Verbot von Musik, Unterhaltung und Vergnügen auf öffentlichen Veranstaltungen an „stillen Feiertagen“ ein. Auch in den Karfreitag darf künftig bis 2 Uhr morgens gefeiert werden.

Die Änderung geht auf eine Initiative der Piratenpartei zurück, wurde aber am Mittwoch fraktionsübergreifend mit 41 von 69 Stimmen beschlossen. Der Fraktionszwang war aufgehoben worden. Kritik kam von den Kirchen. Die „leichtfertige Lockerung“ des Feiertagsschutzes zeuge von „mangelndem Respekt gegenüber der christlichen Kultur“, kommentierte das Katholische Büro Schleswig-Holstein den Landtagsbeschluss. Das sogenannte „Tanzverbot“ betrifft alle öffentlichen Veranstaltungen, die dem „ernsten Charakter“ der stillen Feiertage nach Ansicht der Kirchen nicht entsprechen. Öffentliche Versammlungen und Aufzüge sind untersagt, wenn sie nicht mit Gottesdiensten zusammenhängen. In Schleswig-Holstein war seit Jahren über das Thema debattiert worden. In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regelungen und auch hier regt sich seit Jahren zunehmender Widerstand. In Bochum wurde wegen einer Vorführung des Films „Das Leben des Brian“ am Karfreitag zuletzt ein Bußgeld verhängt. Der Veranstalter hatte dies provoziert, um dagegen vor Gericht ziehen zu können.

(dts Nachrichtenagentur)



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